Aus der Region 17-Jähriger baut Unfall nach Verfolgungsjagd mit 180 km/h

Wülfrath / Essen · Die Polizei hat am Donnerstagabend (29. Februar 2024) einen 17-Jährigen gestellt, der mit seinem Audi A3 zunächst in Wülfrath eine rote Ampel missachtet hatte und dann auf der Flucht mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Wülfrath, Velbert und über die A44 gerast war.

 Symbolbild.

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Foto: Christoph Petersen

Eine Streifenwagenbesatzung wollte den Audi und seine Insassen gegen 22:20 Uhr an der Kreuzung Rohdenhauser Straße / Flandersbacher Straße kontrollieren. Der Fahrer hatte laut Polizei an einer Ampel trotz Rot nicht angehalten. „Die Beamtinnen und Beamten folgten dem Audi und gaben mehrere Anhaltesignale. Diese ignorierte der Fahrer und flüchtete mit seinem Auto auf die A44 in Richtung Essen“, so die Pressestelle der Kreispolizeibehörde Mettmann.

Auf der Flucht fuhr der Jugendliche demnach mehrfach auf die A44 auf und anschließend wieder ab. In Bereichen, in denen nur 80 km/h erlaubt sind, war er nach Angaben der Polizei mit einer Geschwindigkeit von bis zu 180 km/h unterwegs. Und er nutzte auch die Gegenfahrbahn. Weil das Risiko zu groß wurde, beendeten die Einsatzkräfte zunächst die Verfolgung. Das Ende kam dennoch schnell: An der Autobahnausfahrt Essen-Heisingen konnte der Jugendliche den Audi nicht mehr beherrschen und landete mit dem Wagen im Grünstreifen.

Im Pkw saßen zudem ein 18 Jahre alter Velberter und ein 19-jähriger Wülfrather. Alle drei blieben unverletzt. Der 17-Jährige wurde auf die Wache nach Velbert gebracht, auch weil der Verdacht bestand, dass er Drogen konsumiert hatte. Ihm wurde deshalb von einem Arzt eine Blutprobe entnommen. Ein Atemalkoholtest verlief negativ.

Nach Angaben der Polizei ist der 17-Jährige kein Unbekannter, sie bezeichnet ihn als „Intensivtäter“, der bereits wegen Kennzeichen-Missbrauchs in Erscheinung getreten sei. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren. „Der Audi A3 wurde beschlagnahmt und abgeschleppt“, teilt die Behörde mit. Nachdem der Sachverhalt aufgenommen worden war, durfte der Jugendliche die Velberter Wache verlassen.

(red/jak)
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