Die offene Sprechstunde findet nun immer mittwochs von 11 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr statt. Telefonisch ist das Team montags, dienstags und freitags von 9 bis 12 Uhr zu erreichen. Außerhalb dieser Zeiten werden Anrufende direkt an das Bergische Servicecenter weitergeleitet, das in vielen Anliegen bereits kompetent weiterhelfen kann.
Das Schüler-BAföG ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler bestimmter Bildungsgänge (zum Beispiel Abendgymnasien, Kollegs, Berufsfachschulen, Fachschulen). Im Gegensatz zum Studierenden-BAföG ist das Schüler-BAföG immer ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt geleistet.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von der Schulart, der Wohnsituation (bei den Eltern oder alleine wohnend), vom Alter (Förderung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich), von der Einkommenssituation der Eltern und dem eigenen Einkommen und Vermögen ab. Die Beträge liegen ungefähr zwischen 276 und 822 Euro. Eine Förderung erfolgt erst ab dem Monat, in dem ein unterschriebener Antrag vorliegt, nicht rückwirkend.
Die Bewilligung erfolgt in der Regel für ein Schuljahr bzw. zwei Semester. Wichtig: Ein Folgeantrag muss rechtzeitig, mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, gestellt werden, um eine lückenlose Weiterzahlung zu gewährleisten.
Möglich ist die Antragstellung online über BAföG Digital oder über ein Formular (erhältlich im Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes Alexanderstraße 18, 42103 Wuppertal). Das Team der Ausbildungsförderung steht allen Interessierten bei Fragen telefonisch oder in der offenen Sprechstunde zur Verfügung.