Über die sollen Daten der Websitebesucher an die Firma Google in die USA weitergegeben werden. Auslöser ist ein Urteil des Landgerichts München, das in einem solchen Fall einen Schadenersatz in Höhe von 100 Euro zugesprochen hat. In der Folge haben Privatpersonen und Anwälte begonnen, Geldforderungen zu verschicken.
Die Bergische IHK rät davon ab, die geforderte Summe – in den bekannten Fällen immerhin 170 Euro – pauschal zu bezahlen. Generell sollten die eigenen Webseiten auf die Nutzung der Google Fonts überprüft und gegebenenfalls bereinigt werden. Eine Reaktion auf die Abmahnung ist im Einzelfall zu prüfen.
Für eine erste Einordnung steht die Rechtsabteilung der Bergischen IHK in jedem Fall zur Verfügung. Ansprechpartner dort ist Teamleiter Recht Dr. Andreas Leweringhaus (Tel. 0202 / 2490-250, E-Mail: a.leweringhaus@bergische.ihk.de