Ab Montag Halde Oetelshofen: Beschluss liegt öffentlich aus

Wuppertal · Der Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung der Abraumhalde der Kalkwerke Oetelshofen ist vom 14. bis 28. Juni 2021 öffentlich einsehbar. Innerhalb eines Monats nach Ende der Offenlage kann beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben werden.

 Der Kalksteinbruch der Firma Oetelshofen.

Der Kalksteinbruch der Firma Oetelshofen.

Foto: Kalkwerke Oetelshofen

Der Beschluss berechtigt das Unternehmen, Nebengestein abzulagern, das bei den Abgrabungen von Kalkstein aus dem benachbarten Steinbruch „Grube Osterholz“ anfällt. Die Unterlagen sind über die Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf zugänglich. Außerdem liegen sie im Wuppertaler Rathaus (Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, montags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr) sowie bei der Stadt Haan aus.

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