Vor dem Verhandlungsgericht Klage für Tempo-30-Zone auf der Kohlstraße

Wuppertal · Ein Bürger verklagt die Stadt Wuppertal vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, weil er auf einem Abschnitt der Kohlstraße eine Tempo-30-Zone eingerichtet haben will.

An mehreren Stellen im Stadtgebiet wurde die zulässige Hochgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen reduziert.

Foto: Christoph Petersen

In der Verhandlung am 22. Mai 2026 geht es um den Abschnitt zwischen den Einmündungen Hardenbergstraße und Hermann-Ehlers-Straße. „Der Kläger ist der Auffassung, die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit sei zum Schutz der Anwohner vor Lärm erforderlich“, so das Verwaltungsgericht.

Die Stadt solle zu einer entsprechenden Anordnung verpflichtet werden. Die Verwaltung sehe dagegen keinen Handlungsbedarf für Maßnahmen zur Lärmminderung.