In der Verhandlung am 22. Mai 2026 geht es um den Abschnitt zwischen den Einmündungen Hardenbergstraße und Hermann-Ehlers-Straße. „Der Kläger ist der Auffassung, die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit sei zum Schutz der Anwohner vor Lärm erforderlich“, so das Verwaltungsgericht.
Die Stadt solle zu einer entsprechenden Anordnung verpflichtet werden. Die Verwaltung sehe dagegen keinen Handlungsbedarf für Maßnahmen zur Lärmminderung.