Nevigeser Straße Schwerer Unfall nach Flucht vor der Polizei

Wuppertal · Mit einem schweren Verkehrsunfall endete am Mittwochabend (25. März 2026) in Wuppertal die Flucht eines 29 Jahre alten Golf-Fahrers vor der Polizei. Er sollte um kurz nach 22 Uhr in der Elberfelder Luisenstraße kontrolliert werden.

Der vom Golf GTI getroffene und schwer beschädigte Smart.

Foto: Wuppertaler Rundschau/Christoph Petersen

Obwohl die Beamten nach Angaben aus dem Präsidium eindeutige Anhaltezeichen gaben sowie Blaulicht und Martinshorn des Einsatzwagens eingeschaltet waren, ignorierte der Fahrer des GTI die Aufforderung und setzte seine Fahrt mit hoher Geschwindigkeit fort.

Die Flucht führte über die Bundesallee und Briller Straße bis zur Nevigeser Straße. Dabei musste er laut Polizei mehrfach Autos ausweichen und missachtete rote Ampeln. Um 22:09 Uhr kam es an der Einmündung Am Jagdhaus zu einem folgenschweren Zusammenstoß mit einem Smart. (Bilder)

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Flucht vor Polizei endet mit Unfall

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Durch die Wucht der Kollision wurde der 42-jährige Fahrer des Smart schwer verletzt. Nach notärztlicher Erstversorgung vor Ort wurde er in ein Krankenhaus der Maximalversorgung gebracht. Der Fahrer des VW Golf versuchte, zu Fuß zu flüchten. Polizeikräfte stellten ihn jedoch. Bei der Festnahme leistete der leicht verletzte Mann erheblichen Widerstand und verletzte zwei Beamten. Seine beiden 22 Jahre alten Insassen blieben unverletzt.

Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 29-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem besteht der Verdacht, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln hinter dem Lenkrad saß. Der Mann musste eine Blutprobe abgeben. Die Polizei leitete ein Strafverfahren ein, auch wegen des Verdachts auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen.

Ein Verkehrsunfallaufnahme-Team sicherte in der Nacht umfangreiche Spuren am Unfallort. Beide Wagen waren schwer beschädigt, der VW wurde als Beweismittel sichergestellt. Die Ermittlungen zur genauen Unfallursache sowie zum Ablauf der Flucht dauern an. Die Höhe des entstandenen Sachschadens liegt bei 65.000 Euro.

(red)