Ronsdorf Heimliche Tonbandaufnahme: CDU-Vorsitzende erstatten Strafanzeige

Wuppertal · Der Wuppertaler Vorsitzende Dr. Rolf Köster sowie seine Stellvertreter Barbara Becker und Rainer Spiecker haben eine Strafanzeige und einen Strafantrag wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes gestellt. Hintergrund ist eine heimliche Tonaufnahme aus einer vertraulichen Sitzung mit Vertretern der Ronsdorfer CDU.

 Dr. Rolf Köster.

Dr. Rolf Köster.

Foto: Bettina Osswald

„Strafrechtlich relevantes und parteischädigendes Verhalten kann nicht geduldet werden. er sich außerhalb des Gesetzes stellt, hat in der CDU nichts zu suchen“, heißt es in einer Mitteilung des geschäftsführenden Vorstandes.

Köster: „Nachdem ich vor zwei Monate zum kommissarischen Kreisvorsitzenden gewählt worden bin, habe ich mir zum Ziel gesetzt und versprochen, Einigkeit und Zusammenhalt zu fördern und Konflikte zu beseitigen. Insoweit haben Teile des geschäftsführenden Vorstandes ein konstruktives Gespräch über die Konflikte in der Ronsdorfer CDU geführt, welches mit einer Einigung über das weitere Vorgehen endete. Heute sehe ich mich, ebenso wie meine Vorstandskollegen, in diesem Bemühen hintergangen. Durch die heimliche Tonbandaufnahme dieses – im Ergebnis konstruktiven – Einigungsgesprächs wird das Vertrauen in die Seriosität des gesprochenen und gegebenen Wortes untergraben. Auf dieser Grundlage ist die angestrebte Einigkeit nicht zu erzielen. Deswegen hat der Geschäftsführenden Kreisvorstand gestern einstimmig beschlossen, eine Sondersitzung des Kreisvorstandes am 8. April 2020 durchzuführen, mit dem Ziel, eine Mitgliederversammlung des Stadtbezirksverbandes Ronsdorf einzuberufen, auf der die Wahl eines Vorstandes des Stadtbezirksverbandes Ronsdorf ein Tagesordnungspunkt sein wird.“

Der CDU-Vorsitzende: „Es muss allen klar sein, dass, wenn Gespräche nicht fruchten, strafbares und parteischädigendes Verhalten von uns nicht akzeptiert wird und der Kreisvorstand alsdann die Geschäfte dadurch übernimmt, dass er eine Versammlung einberuft, in der dann die ordnungsgemäßen Beschlüsse des Stadtbezirksverbandes getroffen werden.“

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