Löhrerlen Nordbahntrassen-Anwohner eingezäunt

Wuppertal · Sind hier noch alle Latten am Zaun? „Das ist ja wie damals an der Zonengrenze“, so beschreibt Hans Peter Grätz das Gefühl, wenn er sein Gartentor öffnet und ihm ein Zaun, den die Stadt Wuppertal dorthin setzte, den Weg auf die wenige Meter entfernte Nordbahntrasse versperrt. Die Rundschau hat sich die skurrile Blockade in Löhrerlen angesehen und gefragt, warum sie notwendig ist.

 Eingezäunt: Wenn Hans Peter Grätz sein Gartentor zur Trasse hin öffnet, steht er direkt vor einem Zaun.

Eingezäunt: Wenn Hans Peter Grätz sein Gartentor zur Trasse hin öffnet, steht er direkt vor einem Zaun.

Foto: Wuppertaler Rundschau/mivi

Hans Peter Grätz und Ehefrau Lydia wohnen in der Straße Zu den Dolinen. Der Garten hinter ihrem Haus grenzt direkt an die Nordbahntrasse und den dazu gehörigen Grünstreifen. Durch ein eingebautes Tor in ihrem Zaun betreten die beiden gelegentlich den Fuß- und Radweg. Doch damit ist Schluss!

Denn unmittelbar vor diesem Ausgang – etwa 25 unpassierbare Zentimeter entfernt – steht jetzt ein Stück Zaun. Besonders kurios: Die Sperrung beschränkt sich nur auf etwa die Breite des Tores der Grundstückbesitzer. Aufgestellt hat die Blockade die Stadt Wuppertal. Aber warum? „Wir sollen aus Sicherheitsgründen von unserem Garten aus nicht auf die Nordbahntrasse gehen. Damit uns nichts passiert, wenn wir die ‚stark befahrene Straße’ betreten“, erklärt Hans Peter Grätz belustigt. Wollen er und seine Frau diesen Zugang weiterhin nutzen, müssten sie auf eigene Kosten einen befestigten Weg vom Tor bis zur Trasse ausbauen.

Alberne Forderung oder gesetzlich korrekt? Die Rundschau hat bei der Stadt Wuppertal nachgehakt. Ulrike Schmidt-Keßler vom städtischen Presseamt dazu: „Die Stadt Wuppertal ist Eigentümerin der Nordbahntrasse und auf ihr gilt das Straßen- und Wegerecht des Landes Nordrhein-Westfalen. Somit ist die Stadt dafür verantwortlich, dass dort alles ordnungsgemäß verläuft. Wer also einen derartigen Zugang zur Trasse nutzen möchte, braucht eine entsprechende Erlaubnis.“ Konkret bedeutet das, dass die Eheleute Grätz – sofern sie diesen Durchgang nutzen möchten – zunächst diese Erlaubnis einholen und dann auf eigene Kosten eine Art Weg zwischen Tor und Trasse anlegen müssen. „Hinzu kommt noch eine einmalige Nutzungsgebühr von 20 Euro pro Quadratmeter des angelegten Weges“, so Schmidt-Keßler.

Da der pensionierte Arzt und seine Ehefrau diese Sondernutzung bisher nicht beantragten, setzte ihnen Stadt den Zaun vor das Tor. „Das musste sein. Die Stadt ist nicht nur für die asphaltierte Trasse, sondern auch für die Grünfläche zuständig, die zwischen ihr und dem Grundstück liegt. Auch dort gilt das Straßen- und Wegerecht“, erklärt das Presseamt. Und das besagt laut Paragraph 22 Satz 1, dass wenn „eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt wird oder der Erlaubnisnehmer (Eheleute Grätz) seinen Verpflichtungen nicht nachkommt (zum Beispiel den Weg bauen), so kann die für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis zuständige Behörde (Stadt Wuppertal) die erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung der Benutzung oder zur Erfüllung der Auflagen anordnen“. Und in im Fall der Eheleute Grätz ist die „Beendigung der Nutzung“ der aufgestellte Zaun.

Gesetz ist Gesetz und für alle gilt das Gleiche. Allen Anliegern der Trasse (ob privat oder gewerblich), die einen direkten Zugang vom Grundstück aus haben, wird ein solcher städtischer Nutzungsvertrag angeboten. „Wir würden ja einen Kompromiss eingehen, aber uns so einen Zaun direkt vor das Tor zu setzen, der auch noch viel größer ist und optisch gar nicht passt, ist nicht akzeptabel“, findet Hans Peter Grätz.

Und Lydia Grätz fügt hinzu: „Ich finde, dass ein ausgebauter Weg auch eine Einladung für Einbrecher und Wildpinkler ist. Von Letzteren haben wir schon mehr als genug hier in diesem Trassenbereich.“

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