In die eigene „Falle“ getappt

Die Straße Am Buchenloh zweigt von der Gildenstraße ab und ist als "Schleichweg" von Oberbarmen zum Klingholzberg und zur Hilgershöhe beliebt — auch in umgekehrter Richtung. Wegen des geringen Querschnittes ist die Straße unten auf Tempo 30 begrenzt und im oberen Bereich als Spielstraße mit Schrittgeschwindigkeit ausgewiesen.

Vor einigen Monaten gab es an einem Sonntag eine Demonstration von Anwohnern, die sich gegen zu viele und zu schnelle Autos wehrten und Angst um die Gesundheit ihrer Kinder hatten. Kürzlich ist einer der Initiatoren der Aktion angehalten worden und berichtet: "Ich bin von der Polizei wegen nicht angemessener Schrittgeschwindigkeit geschätzt und zu 15 Euro verdonnert worden. Der Polizist stand drei Meter hinter dem Verkehrszeichen. Ich habe mich geweigert, aufgrund einer unmöglichen Schätzung zu bezahlen. Jetzt sind fast 40 Euro fällig. Wenn sich die Staatsanwaltschaft einschaltet, nehme ich mir einen Anwalt."

Dazu Christian Wirtz von der Polizei-Pressestelle: "Bei Schrittgeschwindigkeit ist von 10 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit auszugehen. Die Einhaltung darf durch Polizeibeamte auch ohne Nutzung technischer Verfahren festgestellt werden, sofern der Tatbestand keine Nennung eines konkreten Überschreitungswertes erfordert. Das bedeutet, solange der Tatvorwurf in etwa lautet: 'Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit', ist eine Schätzung durch Polizeibeamte möglich." Sobald aber ein konkreter Vorwurf wie "Sie überschritten die zulässige Schrittgeschwindigkeit um x km/h!" genannt werde, sei eine Schätzung unzulässig. Wirtz weiter: "Konkrete Vorwürfe dürfen nur unter Zuhilfenahme technischen Gerätes wie Radar oder Laser erfolgen."

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