„Barmen geht live“ Verkaufsoffener Sonntag: Klagt ver.di mal wieder?

Wuppertal · Am Fronleichnam-Wochenende steigt vier Tage lang „Barmen geht live“ – auch Schlager-Star Vanessa Mai wird erwartet. Und am letzten Tag, einem Sonntag, dürfen die Geschäfte öffnen. Die Gewerkschaft ver.di hat Widerstand angekündigt.

 Sie stehen für „Barmen geht live“ (v.li.): Mathias Wewer, Walter Hartmann, Hans-Hermann Lücke, Paolo Frisella und Thomas Helbig.

Sie stehen für „Barmen geht live“ (v.li.): Mathias Wewer, Walter Hartmann, Hans-Hermann Lücke, Paolo Frisella und Thomas Helbig.

Foto: Christoph Petersen

Donnerstag bis Sonntag, vom 8. bis zum 11. Juni: „Barmen geht live“. Am Montag hat der Stadtrat dem Antrag der IG Barmen-City zugestimmt, das neu konzeptionierte Stadtfest mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu begleiten.

Die Gewerkschaft ver.di hatte sich in einer Stellungnahme gegen die Geschäftsöffnungen am 11. Juni ausgesprochen. Unter anderem, weil eine aussagekräftige Besucherprognose fehle und das Gesamtinteresse an der Veranstaltung selbst nicht in den Blick genommen worden sei. Die Gewerkschaft kommt zu dem Schluss, dass die erforderlichen Voraussetzungen für den verkaufsoffenen Sonntag nicht vorliegen.

Dagegen hält die Mehrheit der Ratsmitglieder. In der Beschlussvorlage heißt es: „Auch wenn die Zahlen der Jahre 2020 und 2021 wegen der Corona-Pandemie nicht aussagekräftig sein dürften, ist davon auszugehen, dass das Besucheraufkommen des Stadtfestes weit über dem bei alleiniger werktäglicher Öffnung der Verkaufsstellen liegen wird. Die Veranstaltung ist daher nach Charakter, Größe und Zuschnitt geeignet, den öffentlichen Charakter des Tages in dem von der Ladenöffnung umfassten Bereich maßgeblich zu prägen und so die vorgesehene Ausnahme von der Regel der Sonntagsruhe zu rechtfertigen.“

Öffnen sollen die Geschäfte auf dem Werth und den drei großen Plätzen in der Barmer City, nicht die in den Seitenstraßen. Die Stadt geht davon aus, dass die Genehmigung vor Gericht Bestand haben wird, falls die Gewerkschaft dagegen klagen sollte.

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