Antrag im Hauptausschuss Umweltverbände: Gewässer-Randstreifen verbreitern

Wuppertal · Die Wuppertaler Ortsgruppen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (NABU) und des Naturschutzbundes Deutschland unterstützen einen Antrag, über den der Hauptausschuss am Donnerstag (1. September 2022) berät und den verbesserten Schutz von Gewässer-Randstreifen betrifft.

Die naturnahe Wupper in Beyenburg (Symbolbild).

Die naturnahe Wupper in Beyenburg (Symbolbild).

Foto: Wupperverband

„Nach aktueller Gesetzes-Lage müssen in Wuppertal bei Bebauungen nur drei Meter Abstand zu Bächen eingehalten werden. Der Antrag fordert nun einen Abstand von fünf Metern“, so die beiden Verbände. Sie fordern darüber hinaus Randstreifen mit einer Breite von 20 Metern. „Solche Gewässer-Randstreifen sind ein wichtiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie ein wichtiger Korridor für Wanderung und Ausbreitung.“

Auch für die Anwohnerinnen und Anwohner würden sie „immer wichtiger, weil Bäche die Umgebung abkühlen. Wenn die Ufer breiter von Bäumen und Büschen bewachsen sind, ist dieser Kühlungseffekt noch einmal deutlich erhöht. Hier sind aus unserer Sicht deutlich breitere Randstreifen zu fordern, auch aus Gründen des Hochwasser-Schutzes.“

Konkret würde sich der Antrag etwa bei der geplanten Bebauung des Nissen-Geländes auswirken. „Hier fließen der Eigenbach und der Hufenbach. Wenn schon diese ökologisch wichtigen Oberlauf-Gebiete bebaut werden sollen, dann muss ein möglichst breiter Gewässer-Randstreifen eingeplant werden. Man stelle sich einmal vor, welche Aufwertung an Lebensqualität sich in heißen Sommern ergibt, wenn nicht bis drei Meter an die Bäche heran gebaut wird, sondern breitere Randstreifen mit Bäumen und Büschen vorhanden sind“, erklären der NABU und der Naturschutzbund.

Mit dem Antrag auf fünf Meter breite Gewässer-Randstreifen würde „im Übrigen nur die Vorgabe eines Bundesgesetzes (Wasserhaushalts-Gesetz WHG, §38) erfüllt, die durch den Wegfall einer Regelung auf Landesebene ,ausgehebelt‘ wurde (§ 31 (4) LWG NRW)“, heißt es zur Begründung.

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