Maßnahmenpaket Wuppertaler Rat verabschiedet neuen Gleichstellungsplan

Wuppertal · Der Rat der Stadt Wuppertal hat am Montag (18. Dezember 2023) einstimmig den Gleichstellungsplan 2023-2026 beschlossen.

 Roswitha Bocklage ist die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wuppertal.

Roswitha Bocklage ist die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wuppertal.

Foto: Wuppertaler Rundschau/Max Höllwarth

Für Roswitha Bocklage, die Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung und Antidiskriminierung, ein wichtiges Etappenziel: „Ich freue mich, dass wir mit dem aktuellen Gleichstellungsplan ein gutes Instrument haben, um die Geschlechtergerechtigkeit in der Verwaltung voranzubringen.“

Dass es noch Verbesserungsbedarf gibt, zeigt eine umfangreiche Datenanalyse (Stichtag 1. Januar 2022, bis auf die Führungspositionen), die dem Gleichstellungsplan zugrunde liegt. Demnach waren zu diesem Zeitpunkt 4.230 Mitarbeitende bei der Stadt beschäftigt, der Frauenanteil lag bei 61 Prozent. 124 Männer arbeiten in Teilzeit (1.521 in Vollzeit), während bei den Frauen 1.274 in Teilzeit arbeiten (2.956 in Vollzeit).

Deutlich werde die Überrepräsentanz von Männern im höheren Dienst und in Führungspositionen bei einer gleichzeitigen Unterrepräsentanz im Rahmen von Teilzeitarbeit und in sozialen Bereichen. In der ersten Führungsebene nach dem Verwaltungsvorstand lag der Frauenanteil am 1. Januar 2022 bei 35 Prozent.

Roswitha Bocklage: „Diese Zahlen zeigen, dass auch die Stadtverwaltung noch lange nicht am Ziel einer Gleichstellung der Geschlechter angekommen ist. Wir wollen aber die Potenziale aller Beschäftigten nutzen.“ Im Gleichstellungsplan wurden daher vier Kernthemen herausgearbeitet:
● Abbau der ungleichen Verteilung von Frauen und Männern in bestimmten Bereichen/Leistungseinheiten der Verwaltung
● Förderung einer gleichen Verteilung von Karrierechancen von Frauen und Männern
● Gleiche Verteilung von Care-Aufgaben
● Ächtung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
● Zielvorgaben und Maßnahmen

Der Gleichstellungsplan enthält konkrete Zielvorgaben und Maßnahmen. Bocklage nennt ein Beispiel: „Mit der Zielmarke, einen Anteil von 50 Prozent Frauen in der 1. Führungsebene (Ressort-, Stadtbetriebs- und Amtsleitungen) bis 2028 zu erreichen, soll deutlich werden, dass hier nicht nachgelassen werden darf.“ Alleine, um eine ausreichende Zahl an Bewerbung zu erreichen, sollen diverse Maßnahmen umgesetzt werden, etwa die interne Personalentwicklung, gleichzeitige interne und externe Ausschreibungen sowie der Einsatz von Personalberatungsfirmen mit dem klaren Auftrag, nach geeigneten Frauen zu suchen.

Ein anderer Aspekt umfasst die Vermeidung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Dazu werden die Beschäftigten und Führungskräfte über Möglichkeiten zur Vermeidung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz informiert und beim Vorgehen gegen Belästigung unterstützt. Darüber hinaus stehen allen Beschäftigten vertrauliche Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Der komplette Gleichstellungsplan steht als Download im RIS u.a. bei den Unterlagen zur Ratssitzung zur Verfügung (VO/0752/23).

Nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist die Stadt Wuppertal verpflichtet, einen Gleichstellungsplan zu erstellen, zu überprüfen und fortzuschreiben. 2022 wurde zunächst das vom Rat der Stadt geforderte Diversity-Konzept erstellt und im Mai 2023 beschlossen. Der Gleichstellungsplan ist neben dem Personalentwicklungskonzept, dem „Audit berufundfamilie“ und dem Diversity-Konzept das Instrument für die interne Weiterentwicklung der Personalmaßnahmen der Stadt Wuppertal.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort