Wuppertaler Mietpreisspiegel: Weiterhin keine Einigung

Wuppertal · Wuppertal muss 2015 ohne einen neuen Mietpreisspiegel auskommen. Das haben die beiden "Haus und Grund"-Vereine bekannt gegeben.

"Die Ergebnisse aus der städtischen Eigentümerbefragung im Januar/Februar 2015 waren nicht verwertbar, so dass kein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden konnte. Somit stand die Frage im Raum, ob und wie der einfache Mietspiegel aus dem Jahr 2012 als einfacher Mietspiegel 2015 fortgeführt werden kann", so die "Haus und Grund"-Geschäftsführer Silke Kessel und Dirk-Ingmar Wimmershoff. Die Verhandlungen führten aber zu keiner Einigung.

Die vorgeschlagene Anhebung um 2,29 Prozent lehnten die Vertreter beider Wuppertaler "Haus und Grund"-Vereine, die Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaften, der Makler sowie Lutz Müller, vereidigter Sachverständiger für Wohnwertgutachten, "unter Berücksichtigung der deutlich gestiegenen Kosten für Immobilieneigentümer (Anforderungen des Gesetzgebers im Rahmen der Energieeinsparverordnung, Modernisierungskosten, Handwerkerpreise uvm.)" ab.

In einer Stellunngnahme heiß es: "Da seit der Erstellung des letzten qualifizierten Mietspiegels vom 13. Juli 2010 allein der Verbraucherpreisindex um 6,89 Prozent gestiegen ist, war eine Anhebung um lediglich 2,29 Prozent, wie vorgeschlagen wurde, nicht akzeptabel, zumal damit den Immobilieneigentümern noch nicht einmal ein inflationärer Ausgleich gewährt worden wäre. Zu bedenken war ferner dabei, dass Beziehern von Sozialleistungen aufgrund der geringen ausgewiesenen Werte des inhaltlich veralteten Mietspiegels von 4,85 Euro pro Quadratmeter der Bezug einer sozial geförderten Wohnung auch bei der zu niedrigen Anhebung weiterhin verwehrt würde, hier liegen die kostendeckenden Mieten teilweise deutlich über fünf Euro pro Quadratmeter."

Und weiter: "Von daher wäre eine Anhebung des Mietspiegels um sieben bis zehn Prozent erforderlich gewesen, um diese sozial geförderten Wohnungen den Personen zugänglich zu machen, für die diese Wohnungen unter anderem gebaut wurden. Eine Anhebung in diesem Rahmen wäre zu dem zwingend erforderlich für den privat finanzierten Mietwohnungsmarkt, da der private Eigentümer in den letzten Jahren durch die gesetzlichen Verschärfungen zu immensen Investitionskosten u.a. allein bei der energetischen Ertüchtigung der Häuser gezwungen war."

"Haus und Grund" weist darauf hin, "dass es sich bei dem derzeitigen Mietspiegel aus dem Jahr 2012 um einen einfachen Mietspiegel handelt, d.h. er ist nicht verbindlich in Bezug auf die Miethöhe und ist insbesondere nicht zwingend bei der Neuvermietung anzuwenden. Im Übrigen haben die Vermieter die Möglichkeit, wie es bereits schon viele unserer Vereinsmitglieder erfolgreich praktizieren, unter Benennung von drei Vergleichswohnung Mietanpassungen, vorzunehmen."

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