Haus & Grund Abwassergebühren: „Schritt ist konsequent und richtig“

Wuppertal · Hermann Josef Richter, Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund Wuppertal und Umgebung, hat Stellung genommen zur Ankündigung der Stadt Wuppertal, als Folge des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster zunächst keine Abwassergebührenbescheide zu verschicken. Der Wortlaut.

 Hermann Josef Richter ist Vorsitzender des Vereins Haus & Grund.

Hermann Josef Richter ist Vorsitzender des Vereins Haus & Grund.

Foto: Bettina Osswald

„Auch die Stadt Wuppertal hat die Abwassergebühren anhand der bisher zulässigen Grenzen kalkuliert. Bereits seit Jahren habe ich die Berechnungsmethode der Stadt Wuppertal in Zweifel gezogen und dies auch gegenüber der Stadt geäußert. Wir zahlen in Wuppertal seit Jahren die dritt höchsten Abwassergebühren und nunmehr hat uns das OVG NRW in seinem Urteil indirekt Recht mit unserer Kritik gegeben.

Die Stadt Wuppertal wird nunmehr die Veröffentlichung des Urteils und die Urteilsbegründung abwarten. Im Anschluss werden sich die Fachverbände, wie z.B. der Städtetag, äußern. Erst dann kann geprüft werden, welche konkreten Auswirkungen das Urteil auf die Abwassergebühren hat. Damit keine Gebührenbescheide versandt werden die nicht der geltenden Rechtslage entsprechen hat sich die Stadt Wuppertal am 23. Mai 2022 entschieden, vorläufig keine Gebührenbescheide zu versenden.

Dieser Schritt ist konsequent und richtig. So wird den Eigentümern erspart Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen. Doch dieser Schritt bedeutet auch wieder Arbeit für die Immobilieneigentümer. Das in Wuppertal über Wochen keine Gebührenbescheide versandt werden, kennen wir aus den letzten Jahren (Änderung der Mehrwertsteuer, Zusammenfassung mit den Frischwassergebühren und Erstellung der Grundabgabenbescheide im Januar eines Jahres) leider nur zu Genüge.

Daher wissen wir auch, dass dies erhebliche Auswirkungen auf die fristgemäße Erstellung der Betriebskostenabrechnungen hat. Daher empfehlen wir dringend, die Betriebskostenabrechnungen bereits zum jetzigen Zeitpunkt soweit vorzubereiten, dass nur noch die fehlenden Gebühren ergänzt werden müssen, damit die Betriebskostenabrechnungen fristgemäß versandt werden können.“

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