Wie ist das beste Vorgehen bei längerer Abwesenheit und Untervermietung?

Ist ein längerer Auslandsaufenthalt geplant oder steht beruflich bedingt ein temporärer Umzug an, stellt die Untervermietung der eigenen Wohnung oftmals eine gute Option dar. Die Vorteile liegen auf der Hand: Neben der Kostenersparnis erhoffen sich dadurch beispielsweise auch viele eine Abschreckung von Einbrechern.

Gleichzeitig profitieren sie von der Sicherheit, nach ihrer Rückkehr keine neue Unterkunft suchen zu müssen. Doch wie bereitet man das eigene Zuhause auf einen längeren Zeitraum der Abwesenheit bzw. der Untervermietung vor?

Bevor eine Wohnung untervermietet werden kann, muss die schriftliche Genehmigung des Vermieters eingeholt werden — hierbei sollte in jedem Fall ein triftiger Grund für die Untervermietung genannt werden. Vermietet ein Mieter seine Wohnung unter, ohne seinen Vermieter darüber zu informieren und um dessen Erlaubnis zu bitten, drohen rechtliche Konsequenzen, schlimmstenfalls die Kündigung des Mietverhältnisses. Die Überbelegung und damit höhere Abnutzung der Wohnung sowie ein dem Vermieter nicht zumutbarer Untermieter sind als mögliche Gründe für die Verweigerung einer solchen Erlaubnis anzuführen.

Unabhängig davon, ob ein Untermieter die Wohnung bezieht oder die Wohnung für den Zeitraum der Abwesenheit unbewohnt bleibt, gilt es, sie ordentlich vorzubereiten. Hierfür sollte man sich zunächst bewusst machen, welche wertvollen Besitztümer und sensiblen Dokumente in der Wohnung zurückgelassen werden sollen, etwa während einer längeren Reise. Um diese sicher zu verwahren, bieten sich kompakte Wertschutzschränke für den Heimgebrauch an — damit sind persönliche Gegenstände sowohl bei einem potenziellen Einbruch als auch vor den Augen eines Untermieters geschützt.

Gegebenenfalls muss für sperrige Möbel oder Einrichtungsgegenstände ebenfalls ein geeigneter Aufbewahrungsort gefunden werden. Mieter können sich aus vielen verschiedenen Gründen dazu entschließen, ihre Wohnung nur teilmöbliert bzw. unmöbliert unterzuvermieten. Um als Mieter weiterhin Kosten zu sparen, kann die Einrichtung nach Absprache eventuell bei Freunden oder Verwandten zwischengelagert werden. Ist dies keine Option, kommt eventuell die kurzfristige Anmietung eines günstigen Lagerraums in Frage.

Je nach Grund für das Verlassen der Wohnung sowie Dauer stehen einige organisatorische Angelegenheiten auf der Liste. So sollte man sich beispielsweise um einen Nachsendeauftrag bei der Post kümmern — damit ist gewährleistet, dass wichtige Rechnungen und sensible Dokumente den für sie bestimmten Empfänger am neuen Wohnort erreichen. Die Kosten variieren hier entsprechend des gewünschten Zeitraums der Weiterleitung.

Wer sich die Wohnung mit einigen größeren Pflanzen teilt oder sogar über einen Garten verfügt, der muss sich die Frage stellen, wie und von wem diese während der Abwesenheit gepflegt werden. Hier empfiehlt sich ein ausführliches Gespräch mit dem Untermieter bzw. mit Freunden und Nachbarn, in dem diesbezügliche Fragen geklärt werden können. Ist der Untermieter dem Mieter bekannt, lässt sich die Pflege des Grünbereichs unter Umständen sogar vertraglich festlegen.

Weiterhin sollten Untermieter über bevorstehende hausverwaltungsbezogene Termine informiert werden, wie z.B. die Kontrolle des Schornsteinfegers oder das Ablesen des Strom- oder Wasserzählers. Sollte die Wohnung für den Zeitraum der Abwesenheit leer stehen, gilt es den Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen, dass derartige Termine nicht wahrgenommen werden können.

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