Bundestagsabgeordneter Helge Lindh sorgt sich um den Wohnungsmarkt Lindh: Gemeinsamer Fonds für Mieter und Vermieter

Wuppertal · Der Wuppertaler Bundestagsabgeordnete Helge Lindh (SPD) fordert einen gemeinsamen Fonds für Mieter und Vermieter, um negative Auswirkungen der Corona-Krise auf den Wohnungsmarkt aufzufangen.

 Bundestagsabgeordneter Helge Lindh (SPD).

Bundestagsabgeordneter Helge Lindh (SPD).

Foto: Christoph Busse

Die Forderung im Wortlaut: „Angesicht der aktuellen Krise, die auch Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt hat, plädiere ich für einen gemeinsamen Fonds für Mieterinnen und Mieter und Vermieterinnen und Vermietern. Neben Mieterinnen und Mieter mit massiven Einkommensausfällen, müssen auch Kleinvermieterinnen und -vermieter und kommunale Wohnungsbaugesellschaften auf den Fonds zugreifen können, wenn sie ohne Mieteinnahmen in finanzielle Probleme geraten würden.

Insbesondere kommunale Wohnungsbaugesellschaften, wie zum Beispiel die GWG in Wuppertal, leisten einen gesellschaftliche Beitrag und handeln gemeinwohlorientiert. Viele ihrer Mieterinnen und Mieter verfügen nur über ein geringes Einkommen und sind durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht. Über die Einrichtung eines Fonds auch für Vermieter*innen gilt es eine wichtige Infrastruktur auf dem Wohnungsmarkt aufrecht zu halten und den Verlust von Wohnungen für sozial schwächere zu verhindern.

Wir müssen auch die Kleinvermieterinnen und -vermieter unterstützen, sie brauchen Liquidität. Bei vielen ist die Miete das Einkommen oder die Altersvorsorge. Es ist nicht klug eine Konfrontation zwischen Kleinvermieterinnen und -vermieter und Mieterinnen und Mieter aufzubauen. Alle sitzen in einem Boot und deshalb müssen wir für alle Betroffene Wege zur Unterstützung finden – ein gemeinsamer Fonds könnte hierfür eine Lösung sein.“

Im März hatte die Bundesregierung beschlossen, dass das Recht Mietverhältnisse wegen Zahlungsrückständen zu kündigen, für einen begrenzente Zeitraum ausgesetzt wird. Die generelle Pflicht zur Mietzahlung bleibt dabei erhalten. Durch diese Regelung soll verhindert werden, wegen infolge vorübergehender Einnahmeausfälle durch die Corona-Krise Mieterinnen und Mieter ihr zu Hause oder ihre gewerblichen Räume verlieren.

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