Während der Corona-Krise Studierende können Arbeitslosengeld II beantragen

Wuppertal · Gute Nachrichten vom Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studierende ohne BAföG-Berechtigung, die aufgrund der aktuellen Situation ihren Nebenjob verloren haben, können jetzt in bestimmten Fällen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.

 Der Hauptcampus der Bergischen Uni Wuppertal.

Der Hauptcampus der Bergischen Uni Wuppertal.

Foto: Bettina Osswald

Sie stehen nicht im Fokus der Aufmerksamkeit, aber auch Studierende trifft die Corona-Krise in finanzieller Hinsicht. Ein 450-Euro-Jobber hat keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, viele Studenten sind allerdings auf ihre Minijobs angewiesen. Bundesministerium für Bildung und Forschung greift ihnen jetzt unter die Arme. Studierende können die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Paragrapf 27 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch als Darlehen beantragen, der Betrag muss also in einem vorgegebenen Zeitrahmen wieder zurückgezahlt werden.

Zusammen mit dem Wuppertaler Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein „Tacheles“ hat der Allgemeine Studierendenausschuss der Bergischen Uni ein Formular aufgesetzt, dass Studierende sich auf der Webseite des AStAs (www.asta-wuppertal.de) herunterladen und ausgefüllt dem Jobcenter übergeben können. „Keine falsche Scheu. Stellt beim Jobcenter einen Antrag und macht eure Ansprüche geltend. Ihr habt das gute Recht dazu!“, appelliert der Allgemeine Studierendenausschuss an seine Kommilitonen. Mehr Informationen, wie Studierende in der aktuellen Situation verfahren können, gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums unter www.bmbf.de.

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