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Einbruchschutz: Sicherungen müssen nicht teuer sein

Tipps von „Haus & Grund“ : Einbruchschutz: Sicherungen müssen nicht teuer sein

„Die dunkle Jahreszeit bricht an, damit steigt die Gefahr durch Einbrecher, gerade in der Dämmerung“, warnt Hermann Josef Richter, Vorstandsvorsitzender von „Haus & Grund Wuppertal und Umgebung“. Sein Verein gibt deshalb Tipps für einen verbesserten Einbruchschutz.

Zwischen Oktober und Februar sind Einbrecher besonders aktiv. Im Schutz der Dunkelheit schlagen die Täter gerne zu, besonders bei schlecht beleuchteten Anwesen. Dunkle Ecken, Terrassen- und Kellereingänge erlauben ein unerkanntes Eindringen. „Eigentümer sollten auf eine gute Außenbeleuchtung achten, unter Umständen ergänzt durch Bewegungsmelder“, empfiehlt Richter. Im Haus können Zeitschaltuhren Rollläden und Lampen betätigen, damit das Haus auch bei Abwesenheit in der Dämmerung bewohnt aussieht.

„Gekippte Fenster sind offene Fenster! Wenn man aus dem Haus geht, sollte man daher nicht nur die Haustür zusperren, sondern auch alle gekippten Fenster schließen“, mahnt Silke Kessel, Geschäftsführerin von „Haus & Grund Wuppertal und Umgebung“. Neben einem modernen, aufbohrsicheren Türschloss empfiehlt er auch einbruchhemmende Fenster: „Die Fenster sollten sogenannte Pilzkopfbeschläge aufweisen, die sich nicht aufhebeln lassen.“

„Mehr als 45 Prozent der Einbruchsversuche scheitern an solchen Sicherungen“, ergänzt Kessel mit Blick auf die Kriminalstatistik. Eine Nachrüstung müsse im Einzelfall nicht teuer sein. „Für Einbruchschutz gibt es ein Förderprogramm der KfW. Schon Investitionen ab 500 Euro werden bezuschusst.“ Für die ersten 1.000 Euro sind bis zu 20 Prozent Zuschuss drin, darüber hinaus 10 Prozent. Sowohl Eigentümer als auch Mieter können die Förderung bekommen.

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Für Mietwohnungen gilt: Vermieter können selbst investieren und eine Modernisierungsmieterhöhung verlangen. „Alternative ist eine Modernisierungsvereinbarung. Dann kann der Vermieter die Maßnahmen machen lassen, der Mieter als Profiteur der Sicherungen die Kosten tragen“, erklärt Kessel. Auf eigene Faust dürfen Mieter nur mit Erlaubnis des Vermieters handeln. Dabei sollte man schriftlich vereinbaren, was beim Auszug passiert: Rückbau oder Übernahme?

Weitere Informationen zum Thema erhalten Mitglieder bei „Haus & Grund Wuppertal und Umgebung“.