Leistungen für Geflüchtete Verwaltung spricht sich gegen die Bezahlkarte aus

Wuppertal · Der bürokratische Aufwand wäre groß, bereits erzielte Integrationseffekte könnten zurückgedrängt werden – das steht in der Vorlage zur Bezahlkarte für Geflüchtete, die die Wuppertaler Verwaltung zur Ratssitzung am 15. Dezember einbringt.

Das Haus der Integration in Wuppertal.

Foto: Christoph Petersen

Bis zum 1. Januar 2026 müssen die nordrhein-westfälischen Kommunen eine Entscheidung getroffen haben, wenn sie sich gegen die Einführung und damit für die sogenannte Opt-uut-Regelung entscheiden wollen.

„In Wuppertal wird bereits seit vielen Jahren engagiert das Ziel verfolgt, geflüchtete Menschen so schnell wie möglich in eigenen Wohnungen unterzubringen und sie mit Girokonten für ein eigenständiges Leben auszustatten. Das Leben in großen Gemeinschaftsunterkünften, anderenorts durchaus ein Regelfall, ist hier die Ausnahme“, so die Verwaltung.

In der Praxis mit einer Bezahlkarte würde, heißt es aus dem Rathaus, „gerade dieses Wuppertaler Erfolgsmodell zu einem enormen und dauerhaften bürokratischen Aufwand führen, denn alle Verträge mit laufenden Überweisungen müssten ebenso wie familiäre und andere Rahmenbedingungen individuell für jeden Karteninhaber eingepflegt und jede Änderungstransaktion, etwa bei einem Wechsel des Vermieters, des Handy- oder Versicherungs-Anbieters, laufend aktualisiert werden – und das bei einer zunehmenden Zahl von Karteninhabern, vor allem durch den rückwirkenden Wechsel von ukrainischen Geflüchteten in den Bezug von Asylbewerberleistungen“.

Gewollte und geförderte Integrationsschritte, wie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, „könnten durch ein fehlendes Girokonto sogar behindert werden“. Die in der politischen Debatte kontrovers diskutierte potenzielle Wirkung der Bezahlkarte auf den Zuzug Geflüchteter zweifelt die Verwaltung „unter objektiv-sachlichen Gesichtspunkten“ an: „Barauszahlungen wie auch Transfers in das Ausland bleiben auch mit Bezahlkarte möglich.“

Das Fazit: „Unter den ohnehin schwierigen Arbeitsbedingungen des Ressorts Zuwanderung und Integration mit den nach wie vor massiven Rückständen im täglichen Antragsgeschäft und dem hohen Betreuungsaufwand für die geflüchteten Menschen bedeute die Einführung der Bezahlkarte große zusätzliche Belastungen, denen keine positiven Effekte gegenüberstünden.“

Und: „Nach ausführlichen Analysen der Prozesse und Gesprächen mit anderen Kommunen und Institutionen geht das Integrationsressort von einem Mindestaufwand von drei vollen Stellen aus, zuzüglich Vertretungsregelungen, Einarbeitungs- und Schulungsaufwand, Räumen und Ausstattung.“