Vor dem Verwaltungsgericht Uber-Fahrten: Mietwagenfirma verliert gegen Stadt
Wuppertal · Die Stadt Wuppertal hat einem Unternehmen, das über die Vermittlungsplattform „Uber“ Fahrgäste befördert, zu Recht die Genehmigung für zehn Mietwagen widerrufen und die Fortsetzung des Betriebes untersagt. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom Montag (9. Dezember 2024) entschieden. Sie lehnte damit den Eilantrag der Firma gegen die Ordnungsverfügung der Stadt vom 14. November 2024 ab.
Zur Begründung erklärte die Kammer, dass nach dem Personenbeförderungsgesetz eine Genehmigung zwingend widerrufen werden müsse, wenn der Geschäftsführer des Mietwagenunternehmens unzuverlässig sei. „Dies ist nach den dem Gericht vorliegenden Erkenntnissen voraussichtlich schon deshalb der Fall, weil das Unternehmen die Personenbeförderung mit Mietwagen trotz der sofort vollziehbaren Ordnungsverfügung jedenfalls teilweise weiter betrieben hat“, so die Pressestelle des Verwaltungsgerichts.
Vor diesem Hintergrund habe die Kammer nicht entscheiden müssen, „ob sich die Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers auch einer von der Stadt angeführten Verweigerungshaltung des Unternehmens anlässlich mehrerer Betriebsprüfungen im August und September 2024 ergibt“, heißt es. Die Behörde habe dem Unternehmen zudem die Fortsetzung des Betriebs untersagen dürfen, „was der künftigen Verhinderung der ungenehmigten Personenbeförderung dient“. Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, über die dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
Das Dienstleistungsunternehmen Uber bietet seinen Fahrtenvermittlungsservice in Wuppertal offiziell seit Mai 2024 an. Allerdings waren auch zuvor entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge an Standorten in der Stadt gesehen worden. Die Wuppertaler Taxi-Zentrale kritisiert die Konkurrenz scharf. Die Geschäftspraxis sei existenzbedrohend, hieß es im März es in einem Schreiben an Oberbürgermeister Uwe Schneidewind. Sie forderte darin unter anderem Mindesttarife und die Überprüfung von Versicherungspflichten zum Schutz der Fahrgäste.
„Bei nicht ordnungsgemäß angemeldeten Fahrzeugen haben die Fahrgäste keinen entsprechenden Versicherungsschutz. Ganz zu schweigen von den fehlenden Einnahmen bei der Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, der Steuerhinterziehung, dem Sozialbetrug und so weiter. Die Liste hier ist lang!“, heißt es in dem Schreiben. In Wuppertal gibt es rund 150 Wuppertaler Taxiunternehmen.