Für Wahlperiode ab 2024 Stadt sucht ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen

Wuppertal · Die Stadt sucht Freiwillige, die ab dem 1. Januar 2024 für fünf Jahre ehrenamtlich beim Amts- oder Landgericht Wuppertal als Schöffin oder Schöffe in Straf- oder Jugendgerichtsverfahren mitarbeiten wollen. Bis zum 15. Mai 2023 können sich Interessentinnen und Interessenten noch melden.

 Schild am Wuppertaler Land- und Amtsgericht.

Schild am Wuppertaler Land- und Amtsgericht.

Foto: Christoph Petersen

Um genügend Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, ist die Stadt auf die Mithilfe ihrer Bürgerinnen und Bürger angewiesen: Insgesamt 490 Schöffinnen und Schöffen sowie rund 250 Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind für die kommende Wahlperiode ab 2024 notwendig. Mindestens doppelt so viele Namen muss die Vorschlagsliste enthalten.

Mit ihrer Lebenserfahrung, ihrem Alltagswissen und Engagement sollen Bürgerinnen und Bürger als Schöffinnen und Schöffen an Gerichtsentscheidungen mitwirken. Sie können dafür sorgen, dass Entscheidungen der Gerichte auch für Laien nachvollziehbar und für die Betroffenen verständlicher werden.

Die Schöffinnen und Schöffen erwarten Einblicke hinter die Kulissen der Gerichte – aber auch viel Verantwortung und Zeitaufwand. Sie müssen keine juristische Vorbildung haben, sondern sollen ihren Sachverstand und ihre Lebenstüchtigkeit mit ins Gericht bringen. Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein – zum Beispiel durch die Erziehung eigener Kinder, durch die Arbeit mit Jugendlichen oder durch eine Tätigkeit als Ausbilder.

Schöffinnen und Schöffen haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen sind gefragt bei diesem Ehrenamt – wobei die Betonung des „ehrenamtlichen” auch bedeutet, dass es für das Schöffen-Amt keine Bezahlung gibt, sondern einen Ersatz für Verdienstausfall, Fahrtkostenerstattung und eine Entschädigung für den Zeitaufwand.

Voraussetzung für alle, die sich vorstellen können, dieses Ehrenamt zu übernehmen: Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, älter als 25 und jünger als 70 Jahre sein.

Die Stadtverwaltung bittet alle, die mehr über die Tätigkeit der Schöffinnen und Schöffen wissen wollen oder sich gleich um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben möchten, sich an die Wahlbehörde zu wenden, die das Ganze koordiniert: Sie ist unter Tel. 0202 / 563-7770 oder unter der Mailadresse schoeffen@stadt.wuppertal.de zu erreichen.

Interessenten für das Ehrenamt eines Jugendschöffen können sich unmittelbar mit dem Ressort Kinder, Jugend und Familie – Jugendamt, Carina Brenig, Tel. 0202 / 563-2541 oder unter der Mailadresse jugendschoeffen@stadt.wuppertal.de in Verbindung setzen.

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