Kommunalpolitik SPD: OB-Stichwahl nicht abschaffen

Wuppertal · Die Wuppertaler SPD spricht sich dafür aus, die Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters beizubehalten. Sie wendet sich damit gegen Pläne der Landesregierung.

 Der Wuppertaler SPD-Fraktionsvorsitzende Klaus-Jürgen Reese.

Der Wuppertaler SPD-Fraktionsvorsitzende Klaus-Jürgen Reese.

Foto: Wuppertaler Rundschau

"Die Stichwahl hat sich als Instrument der Demokratie für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten bewährt. Wir können nicht nachvollziehen, dass die Landesregierung die Stichwahl jetzt wieder in Frage stellt. Die Stichwahl wurde erstmalig vor 25 Jahren in NRW eingeführt und 2007 zur Kommunalwahl 2009 von der Landesregierung Rüttgers wieder abgeschafft", so der SPD-Fraktionsvorsitzende Klaus Jürgen Reese. "Bei der Kommunalwahl 2009 haben mangels Stichwahl Kandidatinnen und Kandidaten in einigen Kommunen gewonnen, die weniger als ein Drittel aller Stimmen auf sich vereinen konnten. So wurden beispielsweise in Wülfrath die Bürgermeisterin mit nur 27 Prozent und in Monheim der Bürgermeister mit 30,4 Prozent der Stimmen gewählt. Einen entsprechenden Antrag, dass sich der Rat für die Beibehaltung der Stichwahl ausspricht, werden wir in die kommende Ratssitzung einbringen."

Thomas Kring, Kreisvorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK): "Um die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten auch zukünftig mit einer möglichst großen demokratischen Legitimation auszustatten, wurde die Stichwahl 2011 mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linken im Landtag wieder eingeführt."

Dies habe sich bewährt: "Zwar liegt die Wahlbeteiligung in der Stichwahl in der Regel unter der Wahlbeteiligung des ersten Wahlgangs, dies wird jedoch durch die in der Stichwahl beschränkte Auswahl zwischen den beiden besten Bewerbern des ersten Wahlgangs kompensiert. So ist die auf den in der Stichwahl obsiegenden Kandidaten oder Kandidatin entfallende Anzahl der absoluten Stimmen in nahezu allen Fällen höher, als die absolute Stimmenzahl des besten Bewerbers im ersten Wahlgang. In den übrigen Fällen liegt die absolute Stimmenzahl in der Stichwahl nur knapp unter der im ersten Wahlgang."

Nachdem Thüringen mit dem Gesetz vom 26. Februar 2010 die Stichwahl wieder eingeführt habe, verfügen alle Bundesländer über ein Stichwahlsystem für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten. "NRW sollte hier keinen Sonderweg gehen", so die beiden Wuppertaler SPD-Politiker.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort