Urteil vor dem Wuppertaler Amtsgericht OB-Kandidat: Verurteilung wegen sexueller Nötigung

Wuppertal · In Wuppertal hat das Amtsgericht am Donnerstag (2. Juni 2016) den ehemaligen OB-Kandidaten der Partei "DIE PARTEI" zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt.

 Das Amtsgericht in Wuppertal.

Das Amtsgericht in Wuppertal.

Foto: ag-wuppertal.nrw.de

Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der 26-Jährige am 27. Juni 2015 auf der Damentoilette eines Schnellrestaurants am Hofkamp eine 20-Jährige aus der Punkszene teilweise entkleidet und begrabschte, obwohl sie "Nein" gesagt und ihn abgewehrt hatte. Das Opfer erstattete daraufhin Anzeige.

Am selben Tag war der Neptun-Brunnen durch Punks erheblich beschädigt worden. Beim anschließenden Polizeieinsatz brach ein schwerer Tumult aus. Der alkoholisierte und bekiffte Angeklagte soll ebenfalls beteiligt gewesen sein.

Inzwischen hat sich auch "DIE PARTEI" in einer Pressemitteilung geäußert: "Wir haben zu unserem großen Entsetzen am Donnerstag aus der Presse erfahren, dass unser ehemaliger Kandidat zur Oberbürgermeister-Wahl 2015 (…) wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Der Kreisverband Wuppertal der Partei Die PARTEI war bis zum Tag der Urteilsverkündung über die Tat nicht informiert. Wäre uns zum Zeitpunkt der Tat, während des Wahlkampfes 2015, diese bekannt gewesen, hätte der Kreisverband Wuppertal der Partei Die PARTEI sich unmittelbar von der Kandidatur Björn W. distanziert. Der Vorstand des Kreisverbandes Wuppertal der Partei Die PARTEI fordert Björn W. auf, aus der Partei Die PARTEI auszutreten. Unser Mitgefühl gilt dem Opfer."

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