Urteile im Prozess Zweimal lebenslänglich für Mord am Kipdorf

Wuppertal · Im Prozess wegen der Messerstecherei am Kipdorf sprach das Gericht am Donnerstag (13. Februar 2020) die Urteile. Die beiden Angeklagten wurden zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Zwei Mittäter waren in einem Prozess vor dem Jugendschöffengericht bereits zu hohen Jugendstrafen verurteilt worden.

 Die beiden Angeklagten der Messerstecherei am Kipdorf im August 2017.

Die beiden Angeklagten der Messerstecherei am Kipdorf im August 2017.

Foto: Mikko Schümmelfeder

Aus vielen ungeklärten und widersprüchlichen Aussagen hatte die Strafkammer im Vorfeld eine Indizienkette zusammengefügt, um in der Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes am Kipdorf urteilen zu können. Mehrere Mitglieder zweier ehemals befreundeter Familien waren in Streit geraten, an dessen Ende einer schwer verletzt und sein Bruder tödlich verletzt in einer Hofeinfahrt lagen. Für zwei vergleichsweise folgenlose der drei Messerstiche gab es Geständnisse. Beim dritten Stich, der die Aorta des tödlich getroffenen Opfers verletzte, blieben die Umstände seltsam ungeklärt und die Indizien mussten zur Urteilsfindung herangezogen werden.

Das Gericht sah eine vorherige Absicht und Absprache der Angreifer als nicht bewiesen an. Ebenso wenig als bewiesen galt die Zeugenbehauptung, der vermutliche Haupttäter habe sich hinter einem Auto versteckt und dann die Opfer heimtückisch von hinten erstochen. Vor diesem Hintergrund fiel das Urteil - nicht mehr wegen Mordes, sondern „nur noch“ wegen gemeinschaftlichen Totschlags und versuchten Totschlags - ausnehmend hart aus. Besonders der Jüngere der beiden, der den Stich ins Bein des Bruders des Getöteten zugegeben hatte, wurde inmitten der Urteilsverkündung sehr emotional und sah sich für seinen Anteil am Streit viel zu hart bestraft. Von der Anklagebank aufgesprungen, hielt er dem Richter über den Tisch hinweg seinen Fuß entgegen mit den Worten: „Lebenslänglich für einen Stich ins Bein?“ Der Ältere der beiden Angeklagten zeigte, wie bisher an jedem Prozesstag, kaum eine Reaktion.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig – es könnte also durchaus sein, dass der Prozess noch nicht abgeschlossen ist und an anderer Stelle noch einmal aufgerollt werden muss.

Mehr Hintergründe zu der Tat am Kipdorf gibt es hier.

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