Kipdorf-Mord Messerattacke: Anklage wegen Totschlags

Wuppertal · Im Fall der tödlichen Messerattacke vom Kipdorf im August 2017 klagt die Staatsanwaltschaft nun zwei Beschuldigte an. Sie hätten das 31 Jahre alte Opfer absichtlich erstochen, einen seiner Brüder (25) lebensgefährlich verletzt.

 Die Spurensicherung sperrt den Tatort am Kipdorf nach der Messerattacke vergangenen August.

Die Spurensicherung sperrt den Tatort am Kipdorf nach der Messerattacke vergangenen August.

Foto: Foto: Dirk Lotze

Noch gibt es allerdings Unsicherheiten über das Alter der Angeklagten.

Laut Landgericht führe die Justiz die beiden Angeschuldigten als Jugendliche, ihr Alter stehe aber in Zweifel. Zwei weitere Männer, mutmaßlich 23 und 29 Jahre alt, sind, Stand vom 23. Januar, noch auf der Flucht. Die Ermittler fahnden öffentlich nach ihnen.

Die Tat vom vergangenen August hatte einen Großeinsatz mit Spezialkräften der Polizei ausgelöst. Fahnder nahmen die Tatverdächtigen einen Tag später fest. Laut Meldung sollten sie damals 14 und 16 Jahre alt gewesen sein.

Der Anklage zufolge stritten die mutmaßlichen Angreifer und ihre Opfer vor dem Messerangriff im Eingang eines Friseur-Salons. Dabei sei es um Anteile an einer Elberfelder Shisha-Bar gegangen.

Was das Alter der beiden Angeschuldigten betrifft, liegt laut Gericht nun ein Gutachten vor. Demnach wäre möglich, dass beide älter sind als angenommen. Angaben zum genauen Alter gibt das Gericht allerdings nicht preis. Der Gutachter werde seine Ergebnisse in der Verhandlung darstellen, wenn die Richter die Anklage zulassen. Der Prozess könnte im Februar beginnen.

Gegen Jugendliche verhandeln Gerichte nicht öffentlich, weil das Gesetz sie besonders schützt. Ist ein Angeklagter älter als 18 Jahre, ist der Prozess öffentlich: Dann tritt der Schutz der Angeklagten vor Geheimabsprachen in den Vordergrund. Die Richter können gegen Angeklagte das mildere Jugendstrafrecht anwenden, wenn diese noch nicht 21 Jahre alt sind.

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