27-Jähriger verhaftet MEK stoppt Lieferwagen auf Carnaper Straße

Wuppertal · Ein Mobiles Einsatzkommando (MEK) der Polizei hat am Mittwoch (10. April 2024) gegen 19:15 Uhr auf der Carnaper Straße kurz vor der Auffahrt zur A46 in Barmen ein Lieferfahrzeug mit Hertener Kennzeichen angehalten. Ausgangspunkt war ein Beschluss der Wuppertaler Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens.

Der Beschuldigte wird abgeführt.

Der Beschuldigte wird abgeführt.

Foto: Christoph Petersen

Dem 27 Jahre alten Fahrer aus Oberhausen wird vorgeworfen, nicht nur alkoholische Getränke ausgeliefert beziehungsweise zubereitet, sondern auch mit Drogen gedealt zu haben. Es bestehe der „Anfangsverdacht des Handelns mit illegalen Betäubungsmitteln“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von Staatsanwaltschaft und der Polizei in Wuppertal. (Bilder)

Bilder: MEK-Einsatz in Wuppertal-Barmen​
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MEK-Einsatz in Barmen

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Das MEK stoppte den Wagen an der Ampel vor dem Abzweig zur Hatzfelder Straße an, fixierte die Arme des Fahrers auf dem Rücken und setzte ihm eine Augenbinde auf. Während das Auto und die darin befindlichen Waren intensiv durchsucht wurden, wurde zeitgleich auch die Privatwohnung des Beschuldigten unter die Lupe genommen. Im Rahmen des Einsatzes entdeckten die Einsatzkräfte kleine Menge an Betäubungsmitteln, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Rundschau mit.

Der Mann, dem auch „das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Betäubungsmitteln“ vorgeworfen wird, wurde in einem Polizeiwagen auf die Wache gebracht. Dort musste er eine Blutprobe abgeben. Nach der Aufnahme des Sachverhaltes und der Personalien wurde er wieder entlassen. Das Fahrzeug des Unternehmens, gegen das nicht ermittelt wird, wurde zunächst sichergestellt und später abgeschleppt. Während des Einsatzes kam es auf der Carnaper Straße zu Verkehrsbehinderungen.

Der Wuppertaler Staatsanwalt Wolf-Tillmann Baumert betont in diesem Zusammenhang erneut, dass zwar seit dem 1. April der private Besitz von Cannabis in geringen Mengen erlaubt ist, aber nicht der Handel damit, mit noch stärkeren Betäubungsmitteln ohnehin nicht. Auch eine Autofahrt unter Einfluss von Cannabis ist weiterhin ausnahmslos verboten.

(jak)
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