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Betreuungsaufenthalt: Kasse will Kasse machen

Betreuungsaufenthalt : Kasse will Kasse machen

Pflegende Angehörige im Krankenhaus — das kommt nur selten vor. Riccardo Melzers Mutter kümmerte sich zwei Wochen lang um ihren todkranken Mann. Für den damit verbundenen Aufenthalt soll sie nun 770 Euro zahlen.

Vor Wochen berichteten wir über den 80-jährigen Patienten, der verwirrt und blutverschmiert mit einem Taxi aus dem Helios-Krankenhaus nach Hause gefahren war. Die Empörung darüber ist bei Ricardo Melzer im Nachhinein gewichen. Mehr regt er sich darüber auf, was im Folgenden geschah: "Zurück im Krankenhaus verlangte die Ärztin für meinen Vater einen Familienangehörigen als Wachperson." Da Kinder und Enkel berufstätig sind, stellte sich die 70-jährige Mutter zur Verfügung, bewachte ihren Mann, wusch und fütterte ihn, bezog das Bett, begleitete ihn zur Toilette und rief die Schwestern, falls es nötig war.
Melzer: "Nach zwei Wochen wurde mein Vater dann entlassen, weil keine Aussicht auf Heilung bestand." Den Betreuungsaufenthalt der Mutter stellt die Krankenkasse nun allerdings mit 770 Euro in Rechnung, Kosten, die für die Unterbringung und Verpflegung entstanden sind.

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Michael Lobscheid, Pressereferent der betroffenen IKK Classic erklärt dazu, dass Krankenkassen die Kosten für Begleitpersonen im Krankenhaus nicht übernehmen dürften, entsprechende Tagespauschalen würden die Krankenhäuser mit den Begleitperson selbst abrechnen. Helios-Pressesprecher Jörn Grabert widerspricht: "Wenn es aus medizinischer und ethischer Notwendigkeit nötig ist, Angehörige mit aufzunehmen, erhält der Kostenträger dafür eine schriftliche Stellungnahme des Krankenhausarztes." Sollte die Krankenkasse mit der Unterbringung nicht einverstanden sein, entscheide in der Regel der medizinische Dienst über diese Kostenfrage.

Anders bei Familie Melzer. Sie wartet immer noch auf eine Antwort der IKK auf ihren Widerspruch.