Entscheidung des Generalstaatsanwalts Hochwasser: Keine weiteren Ermittlungen

Wuppertal / Düsseldorf · Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat die Entscheidung der Wuppertaler Staatsanwaltschaft bekräftigt, nach der Hochwasserkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 Ermittlungen gegen Verantwortliche des Wupperverbandes abzulehnen.

Symbolbild.

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Foto: Justiz NRW

Ein betroffener Anwohner hatte über einen Rechtsanwalt Strafanzeige wegen Herbeiführens einer Überschwemmung und anderem erstattet. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hatte nach eigenen Angaben „nach intensiven Vorermittlungen“ keinen „Anfangsverdacht für etwaig begangene Straftaten festgestellt und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt“.

Das Hochwasser in Wuppertal
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Wuppertaler Talachse unter Wasser

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Foto: Christoph Petersen

Diese Entscheidung ließ der Rechtsanwalt anfechten und beantragte eine Entscheidung des Generalstaatsanwalts. Dieser wies die Beschwerde mit Bescheid vom 4. Januar 2023 als „unbegründet“ zurück. „Da ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung hiergegen nicht fristgerecht gestellt wurde, ist die Entscheidung bestandskräftig“, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilmann Baumert.

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