Urteil im Verfahren wegen Mordes der Hanaa S. aus Solingen Gericht verhängt hohe Freiheitsstrafen

Wuppertal · In dem Strafverfahren gegen vier Männer und eine Frau wegen des Vorwurfs des Mordes der Hanaa S. aus Solingen wurde am Donnerstag (25. Januar 2018) das Urteil verkündet.

 Symbolfoto.

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Foto: Asio otus / Wikipedia

Die Strafkammer hat den 26-jährigen Schwager der getöteten Hanaa S. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und ihren 20-jährigen Sohn ebenfalls wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Den 43-jährigen Ehemann sowie einen weiteren 36 Jahre alten Schwager hat die Kammer jeweils wegen Beihilfe zum Mord zu einer Frei-heitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten zu verurteilen. Die ebenfalls wegen Mordes angeklagte 32-jährige Schwägerin des Opfers wurde freigesprochen.

Die Kammer hat folgende Feststellungen getroffen: Die männlichen Angeklagten beschlossen im Herbst 2014, das Opfer zu töten, um hierdurch die Familienehre wiederherzustellen. Diese hatte sich nämlich zuvor von ihrem Mann getrennt und sich geweigert, zu ihm zurückzukehren, was dem Ehrbegriff der Angeklagten widersprochen hat. Zwei der Angeklagten — ihr Sohn und ein Schwager — verschafften sich nach den Feststellungen der Kammer am Tattag Zutritt zur Wohnung der Hanaa S. in Solingen, wo es zu einem Kampf gekommen ist.

Anschließend wickelten sie Hanaa S. in einen Teppich und fuhren mit ihr in einem Kleintransporter Richtung Düsseldorf. Als es zu einem weiteren Kampfgeschehen kam, wurde Hanaa S. getötet und die Leiche anschließend in einem Waldstück in Süddeutschland vergraben.

Die Kammer hat die Angeklagten wegen Mordes bzw. Beihilfe hierzu verurteilt, da Hanaa S. nach ihren Feststellungen aus niedrigen Beweggründen, nämlich um die Familienehre wiederherzustellen, getötet wurde.

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