Gauner betrügt das Gericht

Wuppertal · Zwei falsche Dokumente im Strafprozess sollten Wiedergutmachung über 35.000 Euro vortäuschen. Wegen dieses dreisten Versuchs gibt es nun keine Bewährungs-Chance.

Ein Serien-Internet-Betrüger (26) aus Barmen hat versucht, die Richter in seinem Strafprozess mit falschen Dokumenten zu täuschen. Demnach hätte er den Schaden über 35.000 Euro schon zurückgezahlt. Für diese Posse im Amtsgericht führte er sogar seinen Anwalt vor. Die Folge: Bei einer Gefängnisstrafe von 21 Monaten gibt es nun doch keine Bewährungs-Chance für den selbstständigen Lieferfahrer.

Dabei wäre ansonsten dem Angeklagten die Freiheit wegen eines vollen Geständnisses sogar fast sicher erhalten geblieben. Ja, er habe mehr als 50 Mal fremde und frei erfundene Kontodaten angegeben, um Modellautos, Fußball-Fanartikel und Computer zu kaufen. Er habe stapelweise Schokolade und rund 20 Mobiltelefone bestellt. Bei den Taten wurde ein Zahlungs-Dienstleister geschädigt: Das Unternehmen war für die Ware in Vorkasse gegangen. Der Angeklagte erklärte, seine Geschäfte seien damals schlecht gelaufen: "Die Handys habe ich verkauft. An Bekannte und so." Zur Wiedergutmachung habe er sich dann aber Geld zusammengeliehen.

Rechtsanwalt Dr. André Neumann legte einen Computerausdruck auf den Richtertisch, offenbar nichts ahnend. Das Papier sollte den vollen Betrag quittierten: "Mein Mandant hat mir versichert, dass das Schreiben von dem geschädigten Unternehmen stammt." Amtsrichter Lars Petersen allerdings wurde misstrauisch: Der Brief sehe anderen, die nachweislich vom Angeklagten geschrieben sind, schon sehr ähnlich. Er gab ihn zurück: "Ich will das nicht zum Gegenstand der Verhandlung machen."

Allerdings ließ der Richter anschließend einen Überweisungsbeleg aus der Akte überprüfen. Der sollte ebenfalls eine 35.000-Euro-Zahlung an den Dienstleister nachweisen. Das Ergebnis von der Bank des Angeklagten: Die Geldanweisung hat es nie gegeben. Der Beleg ist womöglich komplett falsch.

Eine Ausnahme von der Haftstrafe machte das Schöffengericht ausdrücklich deshalb nicht. Der Angeklagte kann Berufung einlegen. Bis zur Rechtskraft bleibt er auf freiem Fuß. Er muss jetzt mit einem weiteren Strafverfahren rechnen. Seine Beute ist eingezogen: Unter anderem ein Würfel und ein Rentier aus Plüsch und eine DVD-Sammlung mit allen Folgen von "Das Traumhotel" ...

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