Bitte der Stadtverwaltung Gasumlage für Grundsicherung und Sozialhilfe anmelden

Wuppertal · Mit Blick auf die am 1. Oktober 2022 in Kraft tretende Gasumlage bittet die Stadt Wuppertal diejenigen Menschen, die Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, die Schreiben mit den neuen Abschlagszahlungen unverzüglich bei ihrer zuständigen Sachbearbeitung einreichen.

Symbolbild.

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Foto: PublicDomainPictures

Dies sei notwendig, „damit die geänderten Abschlagszahlungen bei der Berechnung der Sozialhilfe berücksichtigt werden können und es nicht zu Zahlungsrückständen kommt“, so die Verwaltung. Die Kontaktdaten der Sachbearbeitung stehen auf dem vergangenen Bewilligungsbescheid.

Zur bisherigen monatlichen Abschlagszahlung für Gas kommt ab Oktober eine zusätzliche Abgabe hinzu, die jede und jeder zahlen muss, der zum Beispiel seine Wohnung mit Gas heizt. Auf jede genutzte Kilowattstunde Gas wird ab Oktober die Gasumlage in Höhe von 2,419 Cent aufgeschlagen. Über die neuen Abschläge informiert der jeweilige Gasanbieter ab Oktober mit gesonderten Schreiben.

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