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Ladendieb verurteilt: Er wollte nur Metall anfassen

Ladendieb verurteilt : Er wollte nur Metall anfassen

Das Amtsgericht verurteilte einen 45 Jahre alten Angeklagten aus Barmen wegen Ladendiebstahls. Der Industriemechaniker habe wegen sexueller Neigung eine Auswahl Nagelscheren und -feilen aus einem Warenhaus in Langerfeld gestohlen.

Der Mann ist wegen ähnlicher Taten vorbestraft und muss 3600 Euro Geldstrafe zahlen. Zu dem Vorwurf schwieg er. Eine Bewährungshelferin berichtete im Zeugenstand: "Er hat mir gesagt, er ,verliebt‘ sich in metallische Gegenstände und muss sie eine Weile mit sich herumtragen. Dann ,entliebt‘ er sich wieder."

Praktischerweise könne der Mann die Dinge schließlich mit Gewinn verkaufen. Seine Frau hätte sich daran gewöhnt, dass zeitweise Werkzeug mit im Bett läge. Sie habe ihrem Mann schon eigens gekaufte Metallwaren angeboten; die würden ihm aber wohl nicht so helfen, dass er weitere Diebstähle unterlässt.

Eine Ärztin des Mannes fügte hinzu: "Er hat beschrieben, dass er die jeweiligen Gegenstände in die Hand nimmt und spürt, wie sie langsam warm werden. Dass er ihre unterschiedliche Form und teils Scharfkantigkeit wahrnimmt. Es geht immer um metallische Sachen." Einer Ladendetektivin zufolge war ihr der Angeklagte aufgefallen, weil er diverse Maniküre-Werkzeuge im Verkaufsraum ausgepackt und eingesteckt habe. Schwierigkeiten habe er keine gemacht.

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Ein Gerichtspsychiater bestätigte: Der 45-Jährige hat fetischistische Neigungen und war bei der mutmaßlichen Tat vermindert schuldfähig. Die Strafe entspricht dem Einkommen des Angeklagten von drei Monaten. Sie ist noch nicht rechtskräftig.

Das Diebesgut aus dem Warenhaus für 110 Euro wurde sichergestellt.