Schäden an Sandsteinmauer Döppersberg: CDU befürchtet Baustelle „auf nicht absehbare Zeit“

Wuppertal · Die Wuppertaler CDU will in der Planungs- und Baubegleitkommission Döppersberg am 2. Juni „die offensichtlichen Baumängel an der Sandsteinmauer“ zur Sprache bringen. Die Probleme „rücken das unlängst in Betrieb genommene, attraktive Eingangstor zur Elberfelder Innenstadt in ein schlechtes Licht“, so die Fraktionsvorsitzenden Ludger Kineke und Hans-Jörg Herhausen.

 Die Sandsteinmauer weist laut Gutachten Mängel auf.

Die Sandsteinmauer weist laut Gutachten Mängel auf.

Foto: Achim Otto

In einem Antrag heißt es: „Das Image unserer Stadt und ihrer Repräsentanten hat dadurch bereits jetzt erheblichen Schaden genommen. Die jetzt erforderlichen Nachbesserungs- oder aber gegebenenfalls auch Abbruch- und Neubauarbeiten drohen den Döppersberg auf nicht absehbare Zeit wieder in eine Baustelle zu verwandeln. Die zwischenzeitlich gutachterlich bescheinigten Mängel werfen zahlreiche Fragen auf, insbesondere auch was die Realisierung von Gewährleistungsansprüchen angeht.“ Folgende Themen will die CDU geklärt wissen:

„1. Die bereits vor einiger Zeit durch einen Fachmann in Bezug auf die Qualität der Sandsteinmauer erhobenen Vorwürfe wurden von der Verwaltung zunächst zurückgewiesen. Welche Fragestellung lag dem TÜV-Gutachten zugrunde, dass einen fachgerechten Einbau bestätigt hat? Welche Fragestellung hatte der Gutachter des jetzt bekannt gewordenen Gutachtens zu beantworten? Wenn es Unterschiede in den Fragestellungen gibt, worin sind diese begründet?

2. Ferner wird um Erläuterung gebeten, wer für den stark mängelbehafteten Zustand der neuen Natursteinfassade aus Sicht der Verwaltung letztendlich die Verantwortung trägt. Handelt es sich dabei um Planungsmängel oder um Mängel in der Bauausführung? Wurde hier ungeeignetes Material verwendet oder an sich geeignetes Material nicht fachgerecht eingebaut? Inwieweit stehen hier neben den bauausführenden Firmen auch Architekt und Bauleitung in der Verantwortung?

3. Bei den jetzt bekannt gewordenen Mängeln handelt es sich nach den öffentlichen Erklärungen um Ansprüche, die der Gewährleistung unterliegen. Zur Sicherung dieser Gewährleistungsansprüche ist das von der Verwaltung in Auftrag gegebene Privatgutachten aber eher ungeeignet. Deshalb wird die Verwaltung aufgefordert, im Sinne eines ordentlichen Beweissicherungsverfahrens die Bestellung eines vereidigten Sachverständigen per Gerichtsbeschluss zu erwirken.

4. In diesem Zusammenhang wird auch um Stellungnahme gebeten, ob im vorliegenden Fall die Hinterlegung einer Gewährleistungsbürgschaft veranlasst wurde und, wenn ja, in welcher Höhe.

5. Aufgrund möglicher Verkehrsgefahren, insbesondere was die Gefährdung von Passanten angeht, sind zwangsläufig aufwändige Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Abspannung der Mauer und die anschließende Absicherung der Baustelle in einer möglichst städtebaulich attraktiven Form (z.B. durch Verdeckung mit einer bedruckten Plane) zu gestalten und hierfür ein Konzept zu präsentieren, um trotz widriger Umstände noch einen möglichst positiven Eindruck zu vermitteln.“

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