Drei Tote in Elberfeld Beschuldigter war am Vortag im Gericht

Wuppertal · Der 42 Jahre alte Wuppertaler, der am Mittwochabend (24. Mai 2017) in einer Wohneinrichtung am Ostersbaum in Elberfeld drei Männer getötet haben soll, hatte am Vortag einen Gerichtstermin, bei dem seine Schuldfähigkeit eine Rolle spielte.

 Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort.

Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort.

Foto: Christoph Petersen

Einen entsprechenden Bericht der "Bild" bestätigte das Amtsgericht Wuppertal am Sonntag (28. Mai 2017) auf Anfrage der Rundschau.

Einem Gerichtssprecher zufolge ging es in der Einzelrichter-Verhandlung gegen den 42-Jährigen um Hausfriedensbruch in zwei Fällen aus Juni 2015. Es habe ein psychiatrisches Gutachten vorgelegen, das dem Angeklagten für den zurückliegenden Zeitpunkt Schuldunfähigkeit attestierte. Daher sei er freigesprochen worden. Laut Gerichtssprecher kam eine zwangsweise Unterbringung in einer Klinik wegen der Art der Vorwürfe nicht in Frage.

Im Sinne des Gesetzes gilt Hausfriedensbruch nicht als schwerwiegende Straftat. Damit hatte der Gutachter auch keine Prognose etwa über Gefährlichkeit zu erstellen, die eine andere Untersuchung erfordert hätte als die Frage der Schuldfähigkeit. Sollte sich ein Angeklagter in einer Verhandlung akut gefährlich zeigen, könnten Gericht oder Staatsanwalt - wie jede andere Stelle - reagieren und etwa die Polizei hinzuziehen.

Der 42-Jährige war am Mittwochabend nach einem Großeinsatz der Polizei festgenommen worden. Er war Bewohner der sozialtherapeutischen Einrichtung, ebenso wie die getöteten Männer (38, 52 und 63 Jahre).

Der Beschuldigte wurde nach einem Schnellgutachten vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Er kann dort auf unbestimmte Zeit eingewiesen werden, wenn die Staatsanwaltschaft es beantragt und sich die Totschlags-Vorwürfe wie seine Schuldunfähigkeit und Gefährlichkeit in einem Schwurgerichtsprozess bestätigen.

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