Leserbrief Was ist mit dem Sachlichkeitsgebot?

Betr.: BUGA-Ideen aus den Bürgervereinen, Rundschau vom 2. April 2022

 Leserbrief an die Wuppertaler Rundschau: redaktion@wuppertaler-rundschau.de

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Foto: Rundschau

Der Oberbürgermeister will zusammen mit dem BUGA-Förderverein für die Bewerbung zur Durchführung einer BUGA 2031 werben. Die Werbung seiner Parteigänger machte aber anfangs eher den Eindruck der Diskreditierung und Ausgrenzung der BUGA-Gegner. Und das wirkt bis heute fort.

In dem Bericht über den Workshop der Bürgervereine am 29. März 2022 steht über den ehemaligen Oberbürgermeister, der Gründungsmitglied des BUGA-Fördervereins ist: „Gleichzeitig lenkte er den Blick auf die Bedeutung des Bürgerentscheids und betonte genau wie Holger Bramsiepe, dass ‚BUGA - SO NICHT‘ tatsächlich ‚BUGA gar nicht‘ bedeute.“

Er und der Vorsitzende des Fördervereins geben also vor, Gedanken lesen zu können. Die Art, in der sie „Gedanken lesen“ ist geeignet, die BUGA-Gegner zu diskreditieren.

Vollends grotesk wird es dann mit: „Man muss sich klar machen, dass es hier um Sein oder Nichtsein geht. Es gibt noch andere Kandidaten für die Bewerbung. Städte wie Dresden freuen sich darauf, dass wir absagen.“

Davon, dass sich Wuppertal nicht für eine BUGA 2031 bewirbt, geht die Stadt nicht unter. Im Jahr 2029 haben wir das Jubiläum „100 Jahre Großstadt Wuppertal“. Das könnte eine gute Gelegenheit der Stadtbezirke sein, ihre Eigenart durch selbstverantwortlich vorbereitete und durchgeführte Projekte zu zeigen. Und die Nachhaltigkeitsinitiativen könnten den „Tag des guten Lebens“ etwas erweitern. Bis dahin könnte auch ohne BUGA die Stadt Wuppertal gegebenenfalls zusammen mit Remscheid und Solingen etwas verwirklichen, das wir dringend brauchen, zum Beispiel einen besseren Hochwasserschutz.

Wenn dann im Jahre 2033 oder 2035 in Wuppertal eine BUGA durchgeführt wird, erfolgt die mit einem angemessenen zeitlichen Abstand.

Unser Oberbürgermeister begrüßt einerseits alternative Ideen und genügt so dem Sachlichkeitsgebot. Andererseits lässt er Parteigänger gewähren, die sich unsachlich äußern. Das fällt aber auf ihn zurück. Und es könnte zu einer Klage wegen Verletzung des Gebots der Sachlichkeit führen.

Rüdiger Blaschke

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