Spinnentötung in den Schwebebahnhöfen Unsinnige und teure Aktion

Betr.: Spinnentötung in den Schwebebahnhöfen

 Seit ich denken kann, sind an den Bahnhöfen der Schwebebahn immer Spinnen gewesen. Warum wurden diese jetzt getötet? Ich bin fest davon überzeugt, dass sich kaum jemand daran gestört hat.

 Nach Paragraph 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Spinnen zu beunruhigen, ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen, oder zu töten. Ebenso wenig dürfen Lebensstätten wild lebender Tiere ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder zerstört werden. Bedeutet also: Ein Spinnennetz zu zerstören, ist streng genommen verboten.

 Spinnen vernichten im Jahr etwa 4,5 Millionen Tonnen Insekten. 

 An die Wuppertaler Stadtwerke: Bitte unterlassen Sie in Zukunft solche unsinnigen und teuren Aktionen!

Michael Figge

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