Leserbrief „Immer mehr in Vergessenheit geraten“

Betr.: Problem der „Blinkmuffel“

Symbolbild.

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Foto: Rundschau

Kraftfahrzeuge haben in der Regel vorne und hinten, jeweils seitlich rechts und links Fahrtrichtungsanzeiger, auch Blinker genannt. Sie werden in fast allen Fällen über einen waagerecht stehenden Hebel links an der Lenksäule betätigt. Der scheint aber bei immer mehr Verkehrsteilnehmenden in Vergessenheit geraten oder überflüssig zu sein.

Die Gründe dafür sind vielfältig: Keine Hand frei, die eine am Handy, die andere am Steuer – ich weiß, wo ich hin will, Regeln schränken meine persönliche Freiheit ein. Egoismus/Ignoranz – mein Auto ist groß und PS-stark. Nicht selten wird dann noch bei einem Unfall behauptet, man habe geblinkt und das andere Fahrzeug trage die Schuld.

Die Vorschriften zum Blinken sind eindeutig und können nicht durch Gestikulieren, Blinkkontakt, Eigeninterpretation, Zuruf oder Macho-Gehabe ersetzt werden. In der Straßenverkehrsordnung regeln das unter anderem die Paragraphen 5, 8, 9 und 10. Vereinfacht gesagt, muss beim Abbiegen und Richtungswechsel geblinkt werden.

Noch dreister sind diejenigen, die hupen, wenn jemand vor ihnen an einer roten Ampel mit grünem rechten Abbiegepfeil kurz anhält. Das ist aber richtig, denn der grüne Pfeil ist wie ein Stoppschild zu beachten. Also anhalten, der wild gestikulierenden Person im Rückspiegel keine Beachtung schenken, kurz die Kreuzung beachten und dann weiterfahren. Nichtbeachten kostet 70 Euro.

Volker Schroeder

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