Leserbrief „Schon kann die Stadt Knöllchen kassieren“

Wuppertal · Betr.: Leserbrief „Wo ist hier die Kontrolle?“ zum Thema „Rücksichtsloses Abstellen von E-Scootern“

 Ein E-Scooter des Anbieters „Voi“, einer von „Lime“.

Ein E-Scooter des Anbieters „Voi“, einer von „Lime“.

Foto: Christoph Petersen

Man soll die Scooter in der Fußgängerzone abstellen, darf aber dort mit ihnen nicht fahren. Die Betreiber dürfen laut Sondernutzungserlaubnis weder Leihbeginn noch -ende in der Fußgängerzone durchführen, die Stadt weist aber 10 der 18 Abstellplätze alleine für Elberfelds Innenstadt in den Verbotszonen aus.

Eigentlich sollten laut Betreiber-AGB die Personen auf den Leihscootern mindestens 18 Jahre alt und alleine auf den Dingern unterwegs sein. Offensichtlich sind die getroffenen Maßnahmen der Betreiber ungeeignet, so dass manche Fahrer nicht einmal das gesetzliche Mindestalter von 14 Jahren erreichen und die Fahrt mit zwei oder drei Personen quasi als Regelfall stattfindet.

Das müssen diese „dynamische(n) Anpassungen an neue Erkenntnisse und sich verändernde Bedürfnisse der Stadt“ sein (Zitat Präambel Kooperationsvereinbarung), wenn Stadtrat und Verwaltung als Mitverursacher dieser Schlamperei das Thema die letzten sieben Monate aussitzen.

Dabei liefern die Betreiber selbst die Positions- und Bewegungsdaten der Leihscooter an die Stadt. Da gehört noch das aktuelle Versicherungskennzeichen dran, und schon kann die Stadt ganz automatisch Knöllchen für abgestellte Leihscooter kassieren, die in den Verbotszonen parken. Dazu gehören auch die 15 Meter um eine Bus- und der Bereich um die Schwebebahnhaltestellen.

Norbert Bernhardt

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