Fehler eingestehen!?

Betr.: "Rätselhaftes Knöllchen", Rundschau vom 14. Januar

Wenn man sich vor Ort ein Bild gemacht hat, kann man den Ausführungen der Rundschau nur zustimmen. Die Beschilderung ist hier eindeutig, der Pkw stand niemals in irgendeiner Halteverbotszone. Und wenn es so eine Zone nicht gibt, sollte das selbst Herr Wolff als Leiter des Ordnungsamtes begreifen und einen Fehler eingestehen. Stattdessen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, man hat ja auch sonst nichts zu tun, soll sich doch die Staatsanwaltschaft damit rumärgern. Kosten spielen ja keine Rolle — eventuell zahlt der Bürger ja.

Stefan Rossbach, Norkshäuschen

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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