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Doppelt widersinnig

Doppelt widersinnig

Betr.: "Fahrlässige Behinderung", Rundschau vom 15. Dezember

Das Personalausweisgesetz sagt: "Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben." Insofern verhält sich das Ordnungsamt doppelt widersinnig, einerseits den Ausweis als Sicherheit einzubehalten, damit Frau S. sich nicht entfernt, andererseits darauf zu bestehen, dass sie gefälligst ihren Wagen wegsetzt.

Norbert Bernhardt, Hofaue

(Rundschau Verlagsgesellschaft)