Unterlassungsaufforderung der Bausch-Foundation gegen französischen Verlag Streit um "Renate wandert aus"-Film

Wuppertal / Paris · Die "Pina Bausch Foundation" geht mit einer anwaltlichen Unterlassungsaufforderung juristisch gegen den französischen Verlag "L'Arche Editeur" vor. Dabei geht es um die kommerzielle Verwertung und den Vertrieb des Films "Renate wandert aus", der auf Videoaufnahmen von Aufführungen des Bausch-Stücks basiert, sowie künftiger Filme.

 Salomon Bausch mit Tänzerin Barbara Kaufmann.

Salomon Bausch mit Tänzerin Barbara Kaufmann.

Foto: Raina Seinsche

Die Bausch-Foundation will damit auch für die für Donnerstag angekündigte Premiere im Pariser Centre Pompidou verhindern. "Dieser juristische Schritt ist die bedauerliche Zuspitzung einer seit geraumer Zeit währenden Auseinandersetzung mit dem Verlag L'Arche Editeur in Paris", so der Vorstandsvorsitzende Salomon Bausch.

"Der Verlag hat als Agentur viele Jahre lang die Rechte am Werk von Pina Bausch vertreten. In dieser Zeit hatte Verlagschef Rudolf Rach auch den Auftrag, Proben und Aufführungen zu der vor sieben Jahren verstorbenen Choreographin filmen. Drei der aufgenommenen Stücke wurden noch unter Leitung von Pina Bausch geschnitten und veröffentlicht", heißt es in einer Pressemitteilung der Foundation. "Da sich über tausend Bänder mit Videoaufzeichnungen nach wie vor beim Verlag in Paris befinden, gibt es seit mehreren Jahren Verhandlungen zur Übergabe des Materials an die Foundation als Nachfolgerin von Pina Bausch. Insbesondere geht es auch darum, die von der Foundation dringend geforderte Digitalisierung der zum Teil über 30 Jahre alten und vom Verfall bedrohten Bänder vorzunehmen."

Während laufender Verhandlungen habe der Verlag ohne Wissen und gegen den erklärten Willen der Foundation eine Fassung des Stücks "Renate wandert aus" hergestellt, vertriebsfertig gemacht und mit der Vermarktung begonnen. "Weder vom ,Verlag der Autoren‘, der die Rechte von Pina Bausch seit Anfang dieses Jahres vertritt, noch vom Tanztheater Wuppertal oder den im Film abgebildeten Tänzern wurde dafür eine Genehmigung eingeholt", heißt es.

Die Unterlassungsaufforderung bezieht sich vorsorglich auch auf das weitere Film-Rohmaterial, das noch beim Verlag liegt. "Mit dem eigenmächtigen Schnitt des Filmmaterials und dem Vertrieb der DVD hat L'Arche", so Bausch, "endgültig die Grenze der Legalität überschritten und zwingt uns zu juristischen Schritten. Wir bedauern sehr, dass auch das Centre Pompidou, das über die rechtlichen Hintergründe offenbar nicht aufgeklärt worden ist, in Mitleidenschaft gezogen wird."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort