Corona-Pandemie Private Feiern: Maximal zehn Personen erlaubt
Wuppertal · Die steigenden Corona-Zahlen bringen Veränderungen mit sich: In Wuppertal sind private Feierlichkeiten nur noch aus herausragendem Anlass und mit maximal zehn Personen erlaubt.
Eine Anzeigepflicht für die kleinen Feiern besteht nicht. Es muss aber eine Teilnehmerliste mit den Kontaktdaten aller Anwesenden geführt beziehungsweise vier Wochen nach dem Termin bereitgehalten werden. Feiern mit mehr als zehn Teilnehmenden sind sowohl in privaten als auch in öffentlichen Räumen unzulässig.
Bitte beachten: Die Feiern dürfen nur aus herausragendem Anlass stattfinden! Als herausragender Anlass gelten zum Beispiel Jubiläen (25., 50., 60., 70., 75. usw.), Hochzeiten, Taufen, Konfirmationen oder besondere Geburtstage (18., 20., 25., 30., 40., 50. und so weiter).
Sonderregelungen für Trauungen und Beerdigungen
Für einige Anlässe gibt es Sonderreglungen: So sind standesamtliche Trauungen (nicht Hochzeitsfeiern) mit bis zu 25 Personen zulässig. Zusammenkünfte unmittelbar vor dem Ort der Trauung sind bis zu einer Zahl von zehn Personen zulässig.Für Beerdigungen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 50 Personen; eine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht besteht nicht.
Gewerbliche Vermieter müssen Veranstaltungen anmelden
Auch wenn Privatpersonen ihre Feiern nicht mehr beim Ordnungsamt anmelden müssen, besteht die Pflicht für gewerbliche Vermieter von Räumen weiterhin. Sie müssen die Veranstaltungen drei Werktage vorher beim Ordnungsamt anzeigen. Das geht per Online-Formular hier.
Anstieg des Inzidenzwertes auf über 50
Die Regelungen rund um private Feierlichkeiten sind deutlich verschärft worden. Hintergrund ist der Anstieg des Inzidenzwertes auf über 50. Der Inzidenzwert gibt an, wie viele Personen im Stadtgebiet pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage positiv auf das Coronavirus getestet wurden.Bitte beachten: Die Corona-Regeln werden immer wieder an das Infektionsgeschehen angepasst. Es kann also auch kurzfristig wieder zu Änderungen kommen.