Corona-Pandemie Maskenpflicht in der Fußgängerzone

Wuppertal · Ab Mittwoch (21. Oktober 2020) ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes auch in den Fußgängerzonen in Barmen und Elberfeld in Wuppertal Pflicht. Ab sofort wird das Tragen aber schon empfohlen. Der Krisenstab der Stadt setzt damit eine empfohlene Maßnahme des Landes um.

 Die Poststraße in Wuppertal-Elberfeld.

Die Poststraße in Wuppertal-Elberfeld.

Foto: Achim Otto

„Es ist jetzt extrem wichtig, die Zahl der Infektionsmöglichkeiten so weit wie möglich einzugrenzen“, sagt Dr. Johannes Slawig, der Leiter des Wuppertaler Krisenstabes.

„Hatte im April ein infizierter Mensch vielleicht drei oder vier mögliche Kontakte, um das Virus weiter zu geben, sind es heute fast immer über 20. Wir stoßen an die Grenzen des Systems der Infektionsverfolgung. Gleichzeitig mag sich niemand vorstellen, erneut Unternehmen, Restaurants und andere Betriebe zu schließen. Deshalb ist es jetzt wichtiger denn je, dass wir uns selbst beschränken, Kontakte auf ein notwendiges Maß reduzieren und Treffen, die nicht so wichtig sind, auf später verschieben.“

In der Öffentlichkeit, in Gaststätten und Restaurants gilt ab Mittwoch, 21. Oktober 2020, eine Beschränkung auf fünf Menschen, oder maximal zwei Haushalte. Die neue, für Wuppertal geltende Allgemeinverfügung soll am Dienstag, 20. Oktober 2020, veröffentlicht werden und gilt dann ab Mittwoch, 21. Oktober 2020.

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