Keine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Corona Haus & Grund: Mieten müssen gezahlt werden

Wuppertal · Der Verein Haus & Grund Wuppertal und Umgebung verweist in einer Pressemitteilung erneut darauf, dass Mieter ihre Miete natürlich weiterhin bezahlen müssen. Kommt es aufgrund der Corona-Krise zu Zahlungsverzögerungen, ist eine Kündigungen des Mietverhältnisses unter diesen besonderen Umständen jedoch erstmal ausgeschlossen.

 Hermann Joesef Richter.

Hermann Joesef Richter.

Foto: Bettina Osswald

„adidas hat es eingesehen und zahlt die Mieten. Es gilt weiterhin, Mieter müssen ihre Miete ordnungsgemäß und pünktlich zahlen“ sagt Hermann Josef Richter, Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund Wuppertal und Umgebung e.V.

„Das Recht zur Kündigung wegen Zahlungsverzug mit den Mieten April bis Juni 2020 wird jedoch bis zum 30. Juni 2022 ausgesetzt, wenn der Zahlungsverzug darauf beruht, dass der Mieter nachweislich durch die Corona Krise bedingt nicht in der Lage ist, die Zahlungen pünktlich zu entrichten“, so Silke Kessel, Geschäftsführerin von Haus & Grund Wuppertal und Umgebung. „Das heißt, die Mietzahlungen sind fällig und müssen in jedem Fall nachentrichtet werden“, gibt Silke Kessel noch zu bedenken. „Daher ist es auch für krisenbedingt finanziell geschwächte Mieter sinnvoll, wenn Mieten und Nebenkostenvorauszahlungen weiterhin, möglichst vollständig, entrichtet werden“, so Hermann Josef Richter.

Haus & Grund rät: Vermieter und Mieter sollten in dieser Zeit offen aufeinander zugehen und bestehende Zahlungsengpässe besprechen, um eine beiden Seiten gerecht werdende Lösung zu finden. Denn auch Vermieter sind auf die Mieten und Nebenkostenvorauszahlungen angewiesen, um die Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit den Immobilien zu bedienen. Gas- und Stromrechnungen müssen bezahlt und Reparaturen müssen durchgeführt werden.

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