Wegen Maskenpflicht Rauchverbot in den Fußgängerzonen

Wuppertal · Ab sofort ist das Rauchen in den Bereichen in der Öffentlichkeit, in der die Maskenpflicht gilt, verboten. Konkret heißt das, dass Raucher in den Wuppertaler Fußgängerzonen Elberfeld und Barmen und auf dem Wall für den Genuss einer Zigarette ihre Masken nicht mehr abziehen dürfen.

 Die Hinweisschilder zur Maskenpflicht.

Die Hinweisschilder zur Maskenpflicht.

Foto: Wuppertaler Rundschau/Roderich Trapp

Wer rauchen möchte, muss die Fußgängerzone beziehungsweise die Bereiche, in denen die Maskenpflicht gilt, verlassen und auf Nebenstraßen ausweichen. Essen und Trinken bleibe allerdings erlaubt, teilte Johannes Slawig, Chef des Wuppertaler Krisenstabes, mit. Aber auch das sei „nicht gerne gesehen“.

Die Stadt Wuppertal reagiert mit dem Verbot auf die Anpassung der Landesverordnung. Wer sich nicht an die Regel hält, muss mit einer Strafe von 150 Euro rechnen. „Zunächst werden durch die Polizei und das Ordnungsamt nur Ermahnungen ausgesprochen. Nach dieser Übergangsphase drohen dann die Bußgelder“, so die Stadt.

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