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Dienstag: Masken-Kontrollen an Bahnhöfen und in Zügen in NRW

Corona-Pandemie : Dienstag: Masken-Kontrollen an Bahnhöfen und in Zügen

Im nordrhein-westfälischen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wird am Dienstag (24. November 2020) erneut kontrolliert, ob die Maskenpflicht eingehalten wird. Verweigerinnen und Verweigerer müssen mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

Bei der gemeinsamen Aktion von Verkehrsministerium, SPNV-Aufgabenträgern, Deutscher Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunalen Ordnungsämtern und Bundespolizei finden in den Zügen auf ausgewählten Strecken und in mehreren Bahnhöfen Nordrhein-Westfalens Schwerpunktkontrollen statt.

Bereits am 24. August 2020 wurden im Rahmen einer solchen landesweiten Prüfung 1.707 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Anschließend gab es lokale Schwerpunktkontrollen des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), des Nahverkehrs Rheinland (NVR) und des Nahverkehrs Westfalen Lippe (NWL). Zudem organisieren Städte, Gemeinden und Verkehrsunternehmen in Eigenregie Kontrollen in Bus und Straßenbahnen. Außerdem wurden zusätzliche Mitarbeiter bei der Deutschen Bahn zur Maskenkontrolle eingesetzt.

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Bus und Bahn sind auch in Corona-Zeiten eine sichere und saubere Sache, wenn sich alle an die Regeln halten. Maske tragen im ÖPNV schützt uns selbst und alle anderen. Es ist ein Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, dass alle eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. So schaffen wir Vertrauen, dass Bus und Bahn sichere Verkehrsmittel sind.“

  • Die entsprechenden Hinweisschilder.
    Verwaltungsgericht: : Urteil: Maskenpflicht in Fußgängerzonen rechtmäßig
  • Die Einhaltung der Maskenpflicht in den
    Corona-Update : 1.711 Verstöße, 435.000 Euro Bußgeld
  • Einhaltung der Corona-Regeln : Erlaubt oder nicht erlaubt?

Neben den regionalen und landesweiten Schwerpunktkontrollen laufen gerade die Abstimmungen zwischen der Verkehrsministerkonferenz, dem Bundesverkehrsministerium und der Bundespolizei für einen bundesweiten Kontrolltag noch in diesem Jahr. Bereits seit 27. April 2020 schreibt die Corona-Schutzverordnung vor, dass im ÖPNV eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.