„Eine Studie des Bunds der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen belegt, dass Wuppertal im Vergleich der 30 nordrhein-westfälischen Städte mit mindestens 100.000 Einwohnern die zweithöchsten Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie erhebt. Lediglich die Stadt Bonn verlangt höhere Terrassengebühren“, so die IHK.
In Solingen und Remscheid liegen die Gebührensätze dagegen unter dem Durchschnittswert der nordrhein-westfälischen Großstädte. Die Bergische IHK hat diesen Indikator in das „RegionalRadar" aufgenommen.
„Die Außengastronomie hat vor allem im Sommer eine zentrale Bedeutung für die Attraktivität der Innenstädte“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Wenge. „Die Städte sollten dies durch moderate Terrassengebühren honorieren.“ Nach Ansicht von Wenge ist es keineswegs gerechtfertigt, dass Wuppertal weit überdurchschnittlich hohe Gebühren verlangt.
Die Attraktivität der Elberfelder Innenstadt leide unter den zahlreichen Baustellen. Dies beeinträchtige auch die Geschäftsentwicklung der Gastronomie. Im Übrigen drückten auch die Konsumzurückhaltung und die kräftig gestiegenen Betriebskosten die Stimmung im Gastgewerbe. „Die Städte können mit maßvollen Gebühren einen Beitrag zur Wirtschaftsförderung leisten“, so Wenge.