Das Bauamt teilt nun mit, dass man ordnungsrechtlich einschreiten werde, falls die übrigen Parkplätze ebenfalls verbotenerweise entstanden sind. Jeder Fall werde einzeln geprüft, das nehme aus Kapazitätsgründen Zeit in Anspruch. Zudem gebe es keine hohe Dringlichkeit.
Die vom Straßen- und Verkehrsamt genehmigte Bordsteinabsenkung von Taro Kataoka hätte allerdings nicht erlaubt werden dürfen. Zum damaligen Zeitpunkt habe beim Bauamt zwar kein Antrag vorgelegen – was bei einem Stellplatz nicht zwingend erforderlich sei. Dennoch müssten alle Beteiligten die Vorgaben des Bebauungsplans beachten.
„Wir werden mehr darauf achten, dass der Stadt so etwas nicht mehr passiert“, sagt Jochen Braun, Ressortleiter Bauen und Wohnen der Stadt Wuppertal. Eine Änderung des Bebauungsplans für die Anwohner sehe man nicht vor. Wer seine Parkplätze nicht zurückbaue, dem drohten vollstreckbare Zwangsgelder. Das Straßen- und Verkehrsamt hat bislang nicht reagiert.