August-Jung-Weg Bürgerinitiative ist vor Gericht gezogen

Wuppertal / Münster · Weiterkämpfen ist angesagt am August-Jung-Weg: Nachdem der Rat der Stadt Wuppertal im Mai den Bebauungsplan 1223 genehmigte, hat jetzt die Bürgerinitiative (BI) beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ein Normenkontrollverfahren eingeleitet.

 Ein Protestplakat am August-Jung-Weg.

Ein Protestplakat am August-Jung-Weg.

Foto: Manfred Bube

Heinz Reinhardt von der aus Anwohnern bestehenden Bürgerinitiative, die sich seit Jahren gegen die geplante Errichtung von 17 Einfamilienhäusern auf einer Wiese wehrt: „Vor dem Hintergrund, dass kein aktuelles Umweltgutachten berücksichtigt, die Abwassersituation nicht ausreichend geklärt und zu einer in Verbindung mit dem Bauprojekt stehenden Ratssitzung nicht ordnungsgemäß eingeladen wurde, stufen wir die der Entscheidung zugrunde liegende Rechtsgrundlage als fehlerhaft ein, sehen gute Chancen, dass das OVG in unserem Sinne urteilt und dann neu geprüft und entschieden werden muss.“

Ein Normenkontrollverfahren, auch Normenkontrollklage genannt, hat für das Bauvorhaben selbst keine aufschiebende Wirkung. Mit einem Urteil kann in ein bis anderthalb Jahren gerechnet werden.

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