Wege gut, Sprungschanzen schlecht

Diskussion um Rechte und Pflichten in den Ronsdorfer Anlagen. Radfahrer freuen sich über neue Downhill-Strecke.

Das Verkehrszeichen informiert zwar über den ausschließlichen Fußweg, doch die Bodenwellen sind für Radfahrer eine lockende, spaßmachende Herausforderung.

Foto: Klaus-Günther Conrads

Über den Zustand der Wege in den Ronsdorfer Anlagen gehen die Meinungen auseinander. Manche Besucher erfreuen sich an dem neuen Bodenbelag in Teilen des alten Geländes, anderen sind die Querwälle, die Regenwasser erfolgreich ableiten, ein Dorn im Auge.

In der jüngsten Mitgliederversammlung des Verschönerungsvereins (RVV) wurde zwar eine offene Diskussion unterbunden, weil das Jahr 2013 zur Debatte stand, doch ein bekannt kritisches Mitglied ("Miserabler Zustand") deutete an, dass die neuen, massiven Aufschüttungen eine Gefahr für Rollstuhl- und Radfahrer, auch Menschen mit Gehhilfen sind.

Er meint die Wegeverbindung zwischen Parkstraße und Erbschlöer Straße, auch Friedenshort, mit ihren sechs Aufschüttungen in kurzer Folge, die Radfahrer, vor allem Mountainbiker, auf ihrer Abkürzung durch den Wald nutzen. Das protestierende Mitglied sieht den RVV in der Verkehrssicherungspflicht und beklagt, dass Mountainbiker über die "Sprungschanzen" jagen. Fachleute sprechen von einer Downhill-Strecke. Dagegen setzte Forstwirt Jan H. Frieg die Feststellung, dass die Ronsdorfer Anlagen, die als Wald gelten, nicht barrierefrei sind: "Weil keine Reitwege ausgewiesen sind, ist das Reiten verboten, so dass Reiter angezeigt werden können."

Für den RVV-Vorstand beantwortet Albert Vosteen, Forstabteilungsleiter im städtischen Ressort Grünflächen und Forsten, Fragen der Rundschau: "Die Ronsdorfer Anlagen sind insgesamt Wald gemäß Paragraph 1 Landesforstgesetz." Deshalb ist der RVV Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Wuppertal und wird seit Jahrzehnten von der städtischen Forstverwaltung betreut. Gemäß Paragraph 2 Landesforstgesetz ist "das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet". Auch das Radfahren ist auf befestigten Waldwegen, also nicht auf Trampelpfaden oder abseits der vom Forstbetrieb ausgebauten Forstwirtschaftswege, auf eigene Gefahr erlaubt.

Der Bundesgerichtshof hat 2012 entschieden, dass Waldeigentümer nicht für Schäden und Verletzungen durch waldtypische Gefahren (umstürzende Bäume, herabstürzende Äste, hochstehende Baumwurzeln, Fahrspuren von Forstfahrzeugen) haften.

Die meisten Menschen haben aber ein gesundes Rechtsempfinden und verhalten sich so, dass sie weder die Natur noch andere Erholungsuchende beeinträchtigen. Eine besondere Verkehrssicherungspflicht haben Waldeigentümer nur an den Waldaußenrändern zur Bebauung, zu Straßen, Spielplätzen und zu sonstigen nicht zum Wald gehörenden Einrichtungen. Dort, so entlang der Straße Friedenshort, führt der RVV regelmäßig Kontrollen durch und fällt nötigenfalls die Gefahrenbäume.

(Rundschau Verlagsgesellschaft)